Behörde leitet Verfahren gegen Lottoland und Lottohelden ein
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder, kurz GGL, hat am 01. Juli 2022 die Zügel übernommen, um das illegale Online-Glücksspiel in Deutschland zu bekämpfen. In dieser Woche kündigt die Behörde an, dass sie gegen die Betreiber von Lottoland und Lottohelden ein Verwaltungsverfahren an den Start gebracht hat. Kern der Ermittlungen ist eine Verflechtung verschiedener Unternehmen, unter anderem auch die beiden genannten. Die Anschuldigung, die auch schwedische Gerichte bestätigten, lautet, dass der Betreiber illegale Glücksspiele anbietet. Jetzt wird gehandelt.
GGL nimmt die Arbeit auf
Erst vor Kurzem haben die Länder die Aufgabe, staatliche Glücksspielangebote im Internet zu kontrollieren und staatliche Aufsicht zu führen, an die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder – GGL – übertragen. Der Hauptsitz befindet sich in Halle an der Saale, aber die GGL ist aktuell noch im Aufbau. Stufenweise soll damit begonnen werden, die zugewiesenen Aufgaben auch auszufüllen. Die zentrale Aufgabe, den Online-Glücksspielmarkt in Deutschland zu regulieren, beginnt jedoch erst vollends ab dem 01. Januar 2023.
Diese Aufgaben übernimmt die GGL
Länderübergreifende Glücksspielangebote zu prüfen und zu genehmigen, obliegt von dann an der GGL. Es soll so auch dafür gesorgt werden, dass die Regeln eingehalten werden, die Spieler und Spielerinnen vor Spielsucht und pathologischem Spielverhalten schützen sollen. Auch Spielmanipulation und andere Betrugsversuche sollen so unterbunden und bekämpft werden. Bereits ab dem 01. Juli 2022 wird die GGL gegen unerlaubte Angebote und Werbung rechtlich vorgehen, wie nun auch im Fall von Lottoland und Lottohelden.
Lottoland stellt seit Jahren illegale Angebote
Einer Stellungnahme der Behörde zufolge bietet das Geflecht aus Unternehmen unter dem Namen Lottoland seit Jahren illegale Glücksspielangebote an. Viele Spieler und Spielerinnen, so führt die GGL aus, glauben allerdings, dass sie an einem legalen und seriösen Lottospiel bei Lottoland teilnehmen, woher auch die besondere Problematik des Falls führt. In Wirklichkeit ist es nämlich so, dass Spieler und Spielerinnen bloß Wetten auf das Ergebnis einer Lottoziehung platzieren, ohne an den Ziehungen teilzunehmen.
Angebote wurden bereits untersagt
Die Angebote von Lottoland wurden schon vorher untersagt. Doch die Unternehmensgruppe betreibt ihre illegalen Glücksspielseiten trotzdem weiter, auch wenn sie nach dem Glücksspielstaatsvertrag nicht erlaubnisfähig sind. Erst im Januar 2022 bestätigte auch ein schwedisches Berufungsgericht seine Strafe gegen Lottoland in zweiter Instanz. Dies folgte der Auffassung, dass Lottoland illegale Glücksspiele anbiete, obwohl eine schwedische Lizenz vorliegt. Im Repertoire der Betreiber waren auch sogenannte Zweitlotterien und Rubbellose, die nicht lizensiert waren.
Betreiber zu Strafzahlung verurteilt
Im Jahr 2019 hatte die schwedische Behörde eine Verwarnung ausgesprochen und eine Geldstrafe in Höhe von 700.000 SEK, also rund 66.862 Euro, festgesetzt. Damit einherging eine Aufforderung an die Betreiber, alle Angebote von den Websites zu streichen, die nicht über legale Lizenzen verfügen. Auch heute noch stehen die illegalen Zweitlotterien den Besuchern und Besucherinnen von Lottoland-Portalen zur Verfügung. Auch den staatlichen Lotto-Gesellschaften der deutschen Bundesländer sind die Betreiber wie Lottoland seit Langem ein Dorn im Auge.
Auch deutsches Gericht beschließt Ordnungsgeld
Im Frühjahr 2020 urteile das Landgericht Koblenz, dass der Unternehmenschef ein Ordnungsgeld in Höhe von 30.000 Euro zahlen müsse und dass Lottoland keine Wetten mehr auf deutsche Lotterien anbieten solle. Bislang ist das Unternehmen dieser Anforderungen jedoch nicht nachgekommen. Tipps auf deutsche Lotterien sind noch immer möglich und lassen sämtliche Kunden und Kundinnen noch immer im Dunkeln, trotz Anordnung des Landgerichts.
Die Internetprovider sind nun gefordert
Die Glücksspielbehörde in Deutschland fordert nun Internetprovider auf, aktiv zu werden. Eine Maßnahme sei, die entsprechenden Websites der Anbieter Lottoland und Lottohelden nun zu sperren. Auch Zahlungsdienstleister sollen zur Kooperation mit ins Boot geholt werden, die bisher für die Finanztransaktionen zwischen Lottoland und seinen Kunden und Kundinnen verantwortlich waren. Die GGL hofft, dass diese Finanzunternehmen die Zahlungsströme zwischen Spielern und Spielerinnen sowie Unternehmen blockieren werden. Die Behörde ist aber auch bereit, Zahlungssperren zwangsweise anzuordnen.
Kooperative Zusammenarbeit erhält Vorzug
Nach eigenen Angaben des GGL-Vorsitzenden Benjamin Schwanke setze die Behörde zu allererst auf eine kooperative Zusammenarbeit mit sämtlichen Zahlungsdienstleistern. Sollte dies aber keine Früchte tragen, können auch Verwaltungsverfahren eingeleitet werden, wenn Dienstleister ihren Verpflichtungen nicht nachkommen. Auch Instrumente wie Zwangsgeld und Verfahren wegen Ordnungswidrigkeit können zum Tragen kommen. Als letzte Instanz steht auch das Strafverfahren als Weg offen, um eine Durchsetzung zu erreichen. Eine kooperative Zusammenarbeit erhält jedoch für die GGL den klaren Vorzug.
Lottoland ignoriert Aufforderungen
Die GGL sieht sich inzwischen allerdings ausweglos zum Handeln gezwungen, da die Betreiber rund um Lottoland bislang alle Aufforderungen ignoriert hätten, obwohl diese mehrfach weitergegeben wurden. Die ersten rechtlichen Schritte, die die Behörden nun anstrebt, haben die Unterbindung der illegalen Lottoland-Angebote durch das Verwaltungsverfahren zum Ziel. Die GGL dürfte auch in Zukunft weitere ähnliche Verfahren einleiten, denn das Repertoire von Lottoland ist nicht das einzige mit problematischen Inhalten.