Bulgarien: Mindestdauer für Glücksspiel-Selbstausschluss von 30 Tagen auf 12 Monate angehoben
- Bulgarien hat die Mindestdauer für den Glücksspiel-Selbstausschluss auf 1 Jahr erhöht
- Bisher galt eine Mindestdauer von nur 30 Tagen
- 54.000 Personen haben sich vom Glücksspiel ausgeschlossen

In Bulgarien gilt seit dem 27. März 2025 eine Mindestdauer von 12 Monaten für den Selbstausschluss vom Glücksspiel (Symbolbild). © Wikipedia
Spielerschutz-Gesetze für das Glücksspiel verschärft
Die bulgarische Steuerbehörde Национална агенция за приходите (НАП), die auch für die Glücksspielregulierung im Land zuständig ist, hat die Mindestdauer für den Selbstausschluss auf 12 Monate erhöht [Link auf Bulgarisch]. Bisher konnten sich Spieler im bulgarischen Selbstausschlussregister für nur 30 Tage von lizenzierten Glücksspielseiten ausschließen lassen.
Die neue Regelung gilt in Bulgarien seit dem 27. März 2025. Alle Glücksspielanbieter mit bulgarischer Lizenz müssen die Vorgaben umsetzen und dürfen gesperrten Spielern keinen Zugang zu Online Casino Spielen oder Sportwetten ermöglichen, sofern die Sperrfrist von mindestens 12 Monaten nicht abgelaufen ist.
Gesetzentwurf zum Verbot von Glücksspielwerbung soll Spielerschutz in Bulgarien stärken
Die bulgarische Regierung hat am 30. April 2024 einem neuen Gesetzentwurf zum Verbot von Glücksspielwerbung zugestimmt. Werbeplakate von Glücksspielanbietern dürfen nur noch mit einem Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und weiteren Bildungseinrichtungen aufgehängt werden. Das Werbeverbot soll in Bulgarien in erster Linie zum Schutz von Minderjährigen beitragen. Plakatwerbung ist hingegen uneingeschränkt an Hauswänden von stationären Spielotheken möglich.
Zudem gilt ein vollständiges Werbeverbot für Glücksspielanbieter im TV, im Radio und auf bulgarischen Webseiten. Vom Werbeverbot ausgenommen sind hingegen die Fernsehübertragungen der bulgarischen Sportauslosungen. Bei den Sendungen dürfen weiterhin Werbeclips von Online Casinos und Wettanbietern gezeigt werden.
Bulgarien: Knapp 54.000 Spieler im Selbstausschlussregister gesperrt

Der Selbstausschluss vom Glücksspiel ist in Bulgarien bei der nationalen Steuerbehörde Национална агенция за приходите (НАП) möglich. © Wikipedia
Glücksspieler, die sich in Bulgarien für einen Selbstausschluss entscheiden, müssen einen Antrag bei der НАП stellen. Die Antragstellung ist persönlich bei der НАП oder online auf der Webseite der Steuerbehörde [Link auf Bulgarisch] möglich.
Wer sich wieder von der Sperrliste streichen und erneut am Glücksspiel teilnehmen möchte, muss ebenfalls einen Antrag bei der НАП stellen. Dies ist jedoch nur innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Antragstellung oder nach Ablauf der zwölfmonatigen Sperrfrist möglich.
Laut Angaben der НАП sollen sich derzeit rund 54.000 Spieler im bulgarischen Selbstausschlussprogramm befinden. Die Liste mit den Namen der ausgeschlossenen Personen ist jedoch nicht öffentlich einsehbar.
Das Selbstausschlussregister wurde bereits vor mehreren Jahren für Glücksspieler mit problematischem Spielverhalten geschaffen, jedoch zeitweise außer Kraft gesetzt. Zu den genauen Hintergründen wurde nichts bekanntgegeben. Der Selbstausschluss vom Glücksspiel ist in Bulgarien seit Dezember 2022 wieder möglich.