Casino-Betrug in Millionenhöhe: Ehemaliger Mitarbeiter der Spielbank Bad Homburg erhält zweite Haftstrafe
Zwischen Februar 2018 und April 2019 hat ein damals 32-jähriger Angestellter der Spielbank Bad Homburg das renommierte Casino um rund 1,8 Millionen Euro betrogen und das Geld anschließend in der Wiesbadener Spielbank verspielt. Am vergangenen Freitag wurde der spielsüchtige Mann erneut verurteilt, nachdem er bereits elf Monate im Gefängnis verbracht hat.
Erneute Haftstrafe für Ex-Angestellten
Der ehemalige Mitarbeiter der Spielbank Bad Homburg muss wegen Unterschlagung von Casino-Einnahmen in Höhe von 1,8 Millionen Euro für zwei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis, wie die Frankfurter Rundschau berichtet. Mit dem Urteil sei auch die Erstattung des gestohlenen Geldbetrags verbunden. Allerdings habe der Schuldige bisher nur 700.000 Euro zurückzahlen können.
Es habe sich um ein Urteil in zweiter Instanz gehandelt, denn schon im Jahr 2020 sei der Betrüger vom Landgericht Frankfurt zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten verurteilt worden. Allerdings sei er damals aus Krankheitsgründen bereits nach elf Monaten vorzeitig wieder entlassen worden. Der Bundesgerichtshof habe das ursprüngliche Urteil für unwirksam erklärt, sodass ein Wiederaufnahmeverfahren notwendig gewesen sei.
Aufgrund der Tatsache, dass der Verurteilte bereits elf Monate in Haft verbüßt habe, müsse er nun noch für ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Einem Antrag des Verteidigers, aufgrund der Länge des Verfahrens die Strafe um weitere drei Monate zu kürzen, sei nicht stattgegeben worden.
So lief der Betrug in Bad Homburg ab
Schon im Mai 2019 wurde darüber berichtet, dass im Januar 2019 ein Mitarbeiter rund 300.000 Euro an Devisen nicht auf das Bankkonto des Casinos eingezahlt habe.
Es sei somit schnell klar gewesen, dass es sich nicht um einen Betrug durch externe Personen, wie seinerzeit im Casino Luzern oder im Casino Schloss Kleßheim, gehandelt habe.
Im März 2019 habe derselbe Mitarbeiter etwa 800.000 Euro dem Tresor der Firma entnommen. Er sei damals von Überwachungskameras gefilmt worden, was seine Überführung erleichtert habe. Sein damaliger Chef habe sich schockiert gezeigt, dass es sich um einen seiner eigenen Mitarbeiter gehandelt habe.
Inzwischen sei bekannt geworden, dass der ehemalige Mitarbeiter während dieser Zeit noch viel mehr Geld entwendet habe. Allerdings seien ihm immer wieder Gewinne in der Spielbank Wiesbaden gelungen, sodass er die bereits erwähnten 700.000 Euro wieder in den Tresor seines Arbeitgebers habe legen können.
Richterin kritisiert Kontrollen in Spielbank
Die zuständige Richterin des Revisionsverfahrens habe in ihrer Urteilsbegründung darauf hingewiesen, dass die Kontrollmechanismen der Spielbank Bad Homburg gravierende Mängel aufwiesen. Dies habe es dem Angeklagten vereinfacht, in diesem Maße straffällig zu werden.
Bei dem Mann sei eine pathologische Spielsucht diagnostiziert worden. Allerdings habe die Richterin nicht stattgegeben, dass aus diesem Grund eine geringe Schuldfähigkeit vorliegen könne. Vielmehr habe der Verurteilte seine Taten akribisch geplant und sei sich jederzeit seiner Handlungen bewusst gewesen.
Daher werde der Ex-Mitarbeiter seine Haftstrafe nun in einem regulären Gefängnis antreten müssen und werde nicht an die Psychiatrie verwiesen.