Entkriminalisierung des illegalen Glücksspiels: Deutscher Richterbund kritisiert Pläne von Justizminister Marco Buschmann
Der deutsche Justizminister Marco Buschmann (FDP) hat verschiedene Vorschläge zur rechtlichen Neueinstufung von bisher als Straftat klassifizierten Vergehen entwickelt. Unter anderem wolle er das unerlaubte Glücksspiel aus dem Strafgesetzbuch streichen. Beim Deutschen Richterbund scheint dieses Vorhaben nicht auf Zustimmung zu stoßen.
Kritik von Politik, Polizei und Richterbund
Zum Ende des Jahres 2023 habe Buschmann erklärt, das Strafgesetzbuch ausdünnen zu wollen, und gewisse Vergehen künftig als Ordnungswidrigkeit anstatt als Straftat zu kategorisieren. Laut einem Bericht der Welt habe der Deutsche Richterbund jedoch starke Kritik an diesen Plänen geübt.
Der Bundesgeschäftsführer des Richterbundes, Sven Rebehn, habe deutlich gemacht, dass die Streichung der strafrechtlichen Verfolgung des illegalen Glücksspielangebotes nicht zu verantworten sei, weil von organisierter Glücksspielkriminalität eine hohe Gefahr ausgehe.
Das gewerbs- oder bandenmäßige Betreiben von Glücksspiel ist ein relevanter Bereich der organisierten Kriminalität, den der Rechtsstaat verstärkt kontrollieren und auch mithilfe des Strafrechts effektiv bekämpfen muss. – Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, Quelle: Welt
Der Suchtbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert (SPD) habe laut einem Bericht im Stern davor gewarnt, dass Spielsüchtige besonders gefährdet seien, wenn sie an illegalen Glücksspielen teilnähmen. Hier fehle es an Einsatzgrenzen oder sonstigen Schutzmechanismen.
Auch die Gewerkschaft der Polizei sehe eine Veränderung der Rechtsgrundlage als “hochproblematisch” an, weil von illegalem Glücksspiel eine hohe Begleitkriminalität ausgehe, die aber selten aufgedeckt und verfolgt werden könne. Daher habe der GdP-Vorsitzende Jochen Kopelke an Buschmann appelliert, “keinen Alleingang” zu wagen, sondern sich vorher mit Experten zu besprechen.
Buschmann vertritt einen anderen Standpunkt
Buschmann hingegen vertrete die Auffassung, dass die strafrechtliche Verfolgung von kriminellen Organisationen nach seinem Modell weiterhin möglich sei, da mit illegalem Glücksspiel oft Geldwäsche oder Steuerhinterziehung betrieben werde. Zudem seien hohe Ordnungsstrafen als Abschreckung vorgesehen.
Primär ginge es Buschmann um die Entkriminalisierung von Spielern, da derzeit nicht nur das Anbieten, sondern auch die Teilnahme an illegalen Glücksspielangeboten eine Straftat darstelle. Dies könne dazu führen, dass Spieler sich nicht an Ermittlungen gegen die eigentlichen Drahtzieher beteiligen.
Der Teufelskreis mit dem illegalen Glücksspiel
Das illegale Glücksspiel sei einer Studie des Deutsche Sportwettenverband (DSWV) zufolge weit problematischer als es von der Glücksspielbehörde kommuniziert werde. Zudem vermuten die Forscher immer noch eine Dunkelziffer, die sich nicht aufklären lasse.
Burkhard Blienert hat bereits im vergangenen Jahr gefordert, die Teilnehmer an illegalen Glücksspielangeboten zu entkriminalisieren, um diese zu motivieren, die Anbieter anzuzeigen und selbst straffrei zu bleiben.
Die Gewerkschaft der Polizei habe jedoch darauf verwiesen, dass die kriminellen Glücksspielanbieter nicht vor Drohungen oder Erpressungen zurückschrecken würden, um Spieler von einer Aussage abzuhalten. Mit der Entkriminalisierung allein werde nicht viel bewirkt.
Es bleibt abzuwarten, wie die rechtliche Behandlung des illegalen Glücksspiels in Zukunft erfolgen wird. Mit der geplanten Entkriminalisierung der Spieler scheint Buschmann der Empfehlung von Blienert und weiterer Experten zu folgen. Allerdings habe Blienert seine Sorge zum Ausdruck gebracht, dass die generelle Aufhebung der Strafrechtlichkeit zu weit gefasst sei.
Ähnlich hätten auch die Gewerkschaft der Polizei und der Deutsche Richterbund argumentiert. Es scheint also noch ein weiter Weg zu sein, bis die Diskussionen rund um dieses Streitthema abgeschlossen sein könnten.