Skandal: Geheime Vereinbarung ermöglicht erhöhte Einzahlungslimits im Glücksspiel durch Schufa-G-Auskunft

In den deutschen Medien wird darüber berichtet, dass eine geheime Absprache zwischen den Landesinnenministern der Bundesländer und Anbietern von Online-Glücksspielen aufgedeckt worden sei. Sie soll es einfacher machen, die im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten Einzahlungslimits von maximal 1.000 Euro pro Monat zu umgehen. Spieler könnten durch eine sogenannte Schufa-G-Auskunft ihre Limits erhöhen, ohne eine tiefgehende Prüfung ihrer finanziellen Verhältnisse in die Wege zu leiten. Kritiker sehen darin eine Gefahr für den Spielerschutz.

Eine Lupe über einer Laptop-Tastatur

Eine geheime Absprache zur Schufa-G-Auskunft soll den Glücksspielstaatsvertrag unterlaufen (Symbolbild). © Agence Olloweb/unsplash.com

Leak deckt umstrittene Absprache auf

Laut den gesetzlichen Bestimmungen sollen Spieler nur dann höhere Einzahlungslimits erhalten, wenn sie nachweisen können, dass sie finanziell dazu in der Lage seien, wie es aus § 6c Abs. 1 Satz 3 GlüStV 2021 hervorgeht. Damit soll sichergestellt werden, dass Spieler nicht über ihre Verhältnisse Geld beim Glücksspiel einsetzen. Die technische Umsetzung wird über das LUGAS-System sichergestellt.

Doch anstatt detaillierte Einkommens- oder Vermögensnachweise von den Spielern zu verlangen, die ihr Limit erhöhen möchten, sei von den Behörden die sogenannte Schufa-G-Auskunft als ausreichend anerkannt worden, wie die Tagesschau berichtet.

Ein Dokument, das einen Vergleich der Bundesländer mit dem Glücksspiel-Anbieter Tipico belegt, sei durch das Netzwerk Investigate Europe veröffentlicht worden. Hierin werde deutlich, dass die Bundesländer den Anbietern die Möglichkeit eingeräumt hätten, durch Einholung einer vereinfachten Schufa-Auskunft das Limit der Spieler zu erhöhen.

Bei der neu geschaffenen Schufa-G-Auskunft handele es sich jedoch lediglich um eine Abfrage zur allgemeinen Kreditwürdigkeit. Das Rechercheteam von Investigate Europe habe nachweisen können, dass sogar ein Student mit einem Monatseinkommen von rund 1.000 Euro sein Einzahlungslimit auf 10.000 Euro pro Monat heraufsetzen könne.

Gericht hält Schufa-G-Auskunft für ungeeignet

Die Problematik rund um die Schufa-G-Auskunft im Zusammenhang mit der Erhöhung des gesetzlichen Einzahlungslimits wurde bereits juristisch bewertet. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt habe im Dezember 2024 entschieden, dass die Schufa-Auskunft nicht als geeigneter Nachweis für die finanzielle Leistungsfähigkeit von Spielern anerkannt werden dürfe.

Dieses Urteil sei mit der Empfehlung verbunden gewesen, eine geeignete Alternative durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zu erarbeiten. Dies scheint aber bisher wenig an der Praxis geändert zu haben, die Schufa-G-Auskunft als Grundlage für die Erhöhung des Einzahlungslimits einzusetzen.

Wie geht es weiter?

Suchtforscher und Verbraucherschützer, darunter Burkhard Blienert (Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung) und Tobias Hayer (Suchtexperte von der Universität Bremen), hätten vor den Folgen dieser Praxis gewarnt. Spieler könnten sich schneller verschulden, während Anbieter hohe Verluste gezielt in Kauf nähmen.

Die Intransparenz dieser Regelung sorge für zusätzlichen Unmut, da die Öffentlichkeit und viele Politiker erst jetzt davon erfahren hätten. Verbraucherschützer würden daher fordern, dass statt der umstrittenen Schufa-G-Auskunft lieber Einkommensnachweise oder Kontoauszüge als Grundlage für eine Limit-Erhöhung dienen sollten.

Man darf gespannt sein, ob sich bald weitere Gerichte mit der Schufa-G-Auskunft beschäftigen werden und welche Handhabe die GGL unmittelbar hat, um die Limit-Erhöhungen auf Basis der Schufa-G-Auskunft zu blockieren.

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