Glücksspiel-Steuer in Großbritannien: Vereinfachung der Abgaben für Glücksspielunternehmen soll umgesetzt werden

Die britische Regierung plane laut Finanzminister Jeremy Hunt die Vereinfachung des Steuersystems für Fernglücksspiele, zu denen auch das Online-Glücksspiel zählt. Bisher gebe es drei Steuerarten im Ferngeschäft, deren Bemessungsgrundlage die Gewinne der Anbieter seien. Künftig könnte es nur einen einheitlichen Steuersatz geben.

Tower Bridge in London

Die britische Regierung plant die Einführung einer einheitlichen Glücksspielsteuer für das Ferngeschäft. (Symbolbild) © Charles Postiaux/unsplash.com

Einheitlicher Steuersatz statt zahlreicher Abgaben

Laut einem Bericht im Fachmagazin iGaming Business habe Hunt angekündigt, dass die britische Regierung bereits in Kürze über eine einheitliche Glücksspielsteuer für Fernglücksspiele diskutieren werde [Artikel auf Englisch].

Aktuell gebe es die Fernspielsteuer (Remote Gaming Duty) in Höhe von 21 %, die allgemeine Wettsteuer (General Gaming Duty) in Höhe von 15 % und die Pool-Wettsteuer (Pool Betting Duty) in Höhe von 15 %. Alle Abgaben würden sich auf Gewinne der Anbieter beziehen, die ihre Glücksspiele über Internet, Telefon, Fernsehen oder Radio anbieten.

Jede Steuerart sei für unterschiedliche Arten des Glücksspiels vorgesehen. Es gebe also keine Merfachbesteuerung, wie das Office for Budget Responsibility auf seiner Website übersichtlich darstellt [Seite auf Englisch].

Keine Veränderungen werde es voraussichtlich für terrestrische Anbieter geben. Hier gebe es ebenfalls individuelle Abgaben je nach Glücksspiel und teilweise in Abhängigkeit von der Einsatz- und Gewinnhöhe.

Probleme der unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Glücksspielen

In Großbritannien werden Bingo, Casino-Spiele, Lotterien und Spielautomaten im terrestrischen Bereich unterschiedlich besteuert. Auch Sportwetten und das gesamte Fernglücksspiel werden in verschiedene Gruppen eingeteilt und die Anbieter müssen entsprechende Abgaben entrichten.

Eine potentielle Problematik liegt darin, dass beispielsweise das Online-Automatengeschäft anders besteuert wird als das terrestrische Automatengeschäft. Während für ersteres die Fernspielsteuer (Remote Gaming Duty) von 15 % zum Einsatz kommt, müssen Automatenaufsteller im stationären Bereich je nach Automatenklasse Abgaben zwischen 5 % und 25 % entrichten.

In Deutschland ist die Situation für Spielhallenbetreiber noch schwieriger, da diese einer doppelten Besteuerung unterliegen. Bei jedem Einsatz fällt bereits 19 % Umsatzsteuer an und zudem muss eine Vergnügungssteuer von 10 % bis 13 % entrichtet werden. Anders als in Großbritannien sind die Online-Glücksspielangebote in Deutschland mit einem Steuersatz von 5,3 % deutlich privilegiert.

Hohe Einnahmen aus Glücksspiel-Abgaben erwartet

Wie hoch der neue Steuersatz für Fernglücksspiele in Großbritannien in Zukunft angesetzt wird, kann derzeit nur spekulativ beantwortet werden. Man kann aber davon ausgehen, dass dieser weiterhin mindestens 15 % betragen werde.

Für 2023/24 sei das erwartete Steueraufkommen im Glücksspielbereich bereits auf 3,5 Milliarden GBP (ca. 4 Milliarden Euro) prognostiziert worden. Zudem werden britische Glücksspielunternehmen künftig eine Pflichtabgabe an den National Health Service entrichten müssen.

Sowohl die hohen Steuereinnahmen als auch die sozialen Abgaben seien Teil der langfristigen Glücksspielstrategie Großbritanniens. Die britische Glücksspielbehörde UKGC gehe zudem aktiv gegen illegales Glücksspiel vor und kassiere dabei Strafgelder ein, die in der Regel ebenfalls für einen guten Zweck verwendet würden.

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