Glücksspielwerbung auf Schweizer Post-Quittungen: Gefahr für die Öffentlichkeit und Minderjährige?

  • Auf den Quittungen der Schweizerischen Post wird ein Online Casino beworben.
  • Kundinnen und Kunden kritisieren die Werbung und heben Gefahren für die Bevölkerung hervor.
  • Auch Kinder und Jugendliche könnten mit der Glücksspielwerbung in Kontakt kommen.
  • Welche Optionen hat die Schweizerische Post?
Aufnahme einer Filiale der Schweizerischen Post.

Die Glücksspielwerbung auf den Quittungen der Schweizerischen Post sorgt für Diskussionen. © Wikipedia

Werbung für ein Schweizer Online Casino

Die Kundschaft der Schweizerischen Post entdeckt auf ihren Quittungen aktuell Reklame für ein Schweizer Online Casino. Am unteren Ende des Kassenzettels befindet sich das Logo des Casinos.

Über einen QR-Code können Interessierte direkt zu dem Online Casino gelangen. Dabei erhalten sie sogar einen Bonus von 25 CHF, wie es auf der Quittung heißt.

Das beworbene Online Casino wird durch das Grand Casino Baden betrieben.

Kunden und Suchtexperten schlagen Alarm

Die Kundschaft der Schweizer Post soll verärgert über die Glücksspielwerbung auf den Quittungen sein. Kunden der Post scheinen zu befürchten, dass durch die Glücksspielwerbung auf den Kassenzetteln das Risiko für problematisches Glücksspiel steigen könnte.

Denn die Schweizerische Post zählt auch viele Jugendliche zu ihren Kunden. Diese könnten den QR-Code problemlos mit ihrem Smartphone scannen und dadurch auf die Website des Online Casinos gelangen.

Obwohl sich unter der Glücksspielwerbung der Hinweis Spiele verantwortungsvoll befindet, scheinen die Menschen in der Schweiz vor allem die Gefahren zu sehen.

Das gilt nicht nur für die Kunden der Schweizerischen Post, sondern auch für Suchtforscher und -experten. Diese haben sich bereits zu Wort gemeldet und das Vorgehen der Post scharf kritisiert. Monique Portner-Helfer von Sucht Schweiz hebt hervor, wie groß das Risiko solcher Werbeanzeigen ihrer Meinung nach sei:

“Jede Art von Geldspielwerbung kann einen Einfluss auf die Absicht, um Geld zu spielen, sowie auf das Spielverhalten haben. Gerade Bonus-Versprechungen stellen ein Risiko dar.”Monique Portner-Helfer, Sucht Schweiz, Nau.ch

Ihrer Meinung nach reiche es nicht, dass sich Glücksspielwerbung in der Schweiz per Gesetz nicht an Minderjährige und Süchtige richten darf. Ihrer Auffassung nach brauche es dringend neue gesetzliche Regelungen.

Post ist an das Willkürverbot gebunden

Aufnahme einer Postfiliale in der Schweiz.

Die Filialen der Schweizerischen Post seien ein öffentlicher Raum, in dem Werbung nicht beschränkt werden dürfe. © Wikipedia

Auch die Schweizerische Post hat sich im Streit um Glücksspielwerbung auf ihren Quittungen zu Wort gemeldet. Die Post habe derzeit keine Handhabe, die Werbung zu untersagen, denn sie sei an das Willkürverbot gebunden.

Eine Sprecherin der Schweizerischen Post habe erklärt, dass Postfilialen ein öffentlicher Raum seien. Demnach sei die Post nicht dazu berechtigt, Einschränkungen bei der Werbung vorzunehmen. Es würden sowohl das Willkürverbot als auch die Gleichbehandlung gelten. Deshalb sei die Post derzeit nicht dazu befugt, die Glücksspielwerbung zu untersagen.

Es gäbe nur wenige Ausnahmen von dieser Regelung: Werbung für Tabak, Alkohol, bestimmte Medikamente und pornografische Inhalte sei verboten. Das gelte auch für irreführende Werbung. Bei der Werbeanzeige des Schweizer Online Casinos sei dies jedoch nicht der Fall.

Das Casino halte strenge Werbevorgaben ein

Die Kritik an der Werbeanzeige habe inzwischen auch das werbetreibende Casino erreicht. Der Betreiber betone, die Diskussion sehr ernst zu nehmen.

Gleichzeitig habe er auch hervorgehoben, sich bei der Werbeanzeige an strenge Vorgaben zu halten. Der Betreiber sei sich seiner Verantwortung in Bezug auf den Spielerschutz bewusst.

Das Casino müsse jedoch wie jedes andere Unternehmen sein Angebot publik machen und vertraue dabei auf seriöse und etablierte Werbepartner wie die Schweizerische Post.

Dass auch Kinder und Jugendliche, die die Dienstleistung der Schweizerischen Post nutzen, über die Kassenzettel mit Glücksspielwerbung in Kontakt kommen könnten, lässt der Anbieter unkommentiert.

Politiker diskutieren bereits über Maßnahmen

Die Diskussion rund um die Glücksspielwerbung auf den Quittungen der Schweizerischen Post habe inzwischen bereits das Parlament des Landes erreicht. Ueli Schmelzer, 63, ist Mitglied des Nationalrates der SP (Sozialdemokratische Partei der Schweiz) und habe bei einer Parlamentssitzung die Frage gestellt haben, ob diese Art der Werbung künftig weiter erlaubt sein solle.

Dabei habe er die Gefahren auf den Kassenzetteln der Post hervorgehoben. Die sozialen Schäden, die daraus entstehen könnten, seien enorm. Er warf dem Online Casino vor, mit der Werbeanzeigen die Kundschaft der Post für Glücksspiel anzufixen. Aktuelle Zahlen zum Glücksspielverhalten in der Schweiz würden für ihn deutlich machen, dass es neue Regelungen für Glücksspielwerbung brauche.

Die kommenden Wochen werden zeigen, ob die Glücksspielwerbung auf den Kassenzetteln der Schweizerischen Post weiter Bestand haben wird.

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