Illegales Glücksspiel am Bodensee aufgeflogen: Brüder-Duo betrieb unerlaubte Spielautomaten
Zwei Brüder haben in Überlingen und weiteren Orten der Bodensee-Region illegale Spielautomaten betrieben. Allein an einem untersuchten Gerät seien 47.000 Euro eingenommen worden. Vor Gericht wurde einer der beiden Brüder zu einer Geldstrafe verurteilt und der andere freigesprochen.
Verbotener Spielautomat bei Polizeikontrolle entdeckt
Ein Polizist habe in einer Spielstätte in Überlingen eine Zivilkontrolle durchgeführt und sich als Kunde ausgegeben, wie der Südkurier berichtet. Ob die Kontrolle gezielt erfolgt oder eine Routine-Untersuchung war, scheint nicht bekannt zu sein.
Dabei sei dem Beamten ein mutmaßlich illegaler Spielautomat aufgefallen. Woran er dies festgemacht habe, wurde nicht weiter thematisiert. Bekannt sei nur, dass der Polizist daraufhin Unterstützung angefordert und den Betreiber der Spielstätte mit der Tatsache konfrontiert habe, dass dieser einen illegalen Automaten betreibe.
Brüder streiten die Vorwürfe ab
Der Betreiber der Spielstätte habe jedoch erklärt, dass er den Automaten nicht aufgestellt habe, sondern dass sein älterer Bruder dafür verantwortlich sei. Dieser habe ihm den betreffenden Automaten und weitere Geldspielgeräte vermietet.
Um den Spielautomaten legal zu betreiben, sei eine Genehmigung durch das Regierungspräsidium Karlsruhe und die Stadt Überlingen nötig. Im Jahr 2018 hätte der jüngere Bruder zwar eine entsprechende Lizenz erhalten, diese sei ihm jedoch im Jahr 2020 wieder entzogen worden.
Allerdings streite er ab, dass ihn ein Brief der zuständigen Stelle jemals erreicht hätte, der bei Auslaufen der Genehmigung versendet werden müsse. Auch sein Bruder sei ihm argumentativ zur Seite gestanden, denn auch er habe angeblich keine Information erhalten:
Die eigentliche Genehmigung ist nämlich immer unbefristet. Und ansonsten werde ich informiert und kann die Automaten dann abbauen. – Automatenaufsteller aus Überlingen, Bruder des Betreibers der Spielstätte, Quelle: Südkurier
Die Brüder hätten angedeutet, dass sie einen Zusammenhang mit der Corona-Zeit vermuten, in der sie den Überblick verloren und mit existenziellen Sorgen zu kämpfen gehabt hätten.
Illegale vs. unerlaubte Spielautomaten – was ist der Unterschied?
Im vorliegenden Fall ist nicht klar ersichtlich, ob es sich lediglich um einen ohne Genehmigung aufgestellten Spielautomaten oder ein illegales Gerät gehandelt hat.
Unerlaubt aufgestellte Spielautomaten sind grundsätzlich so ausgestattet, dass der legale Betrieb in Deutschland möglich wäre, sofern eine gültige Lizenz vorliegt. So verfügen derartige Geräte beispielsweise über eine Alterskontrolle und können an das OASIS-System angebunden werden, um zu prüfen, ob der Spieler sich selbst vom Glücksspiel ausgeschlossen hat.
Im Gegensatz dazu sind illegale Spielautomaten in Bezug auf die Bauweise und Programmierung nicht für den deutschen Markt geeignet. Derartige Geräte prüfen keine Spielerdaten, halten keine vorgeschriebenen Limits ein und könnten auch manipuliert sein und über eine sehr niedrige Auszahlungsquote verfügen.
Nur einer der Brüder wird verurteilt
Der zuständige Richter, Alexander von Kennel, vom Amtsgericht Überlingen habe den Brüdern nicht geglaubt, dass diese unwissentlich gehandelt hätten. Letztlich sei aber nur der jüngere Bruder zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro verurteilt worden, während der ältere Bruder vorerst straflos geblieben sei. Zusätzlich seien Spielerträge von 47.000 Euro eingezogen worden.
Der Richter habe die Vermutung geäußert, dass beide Brüder sich untereinander abgesprochen hätten und somit im vollen Wissen gehandelt hätten. Allerdings sei er der Auffassung, dass man dem älteren Bruder die Schuld noch nicht nachweisen könne.
Da im Rahmen der Ermittlungen auch noch weitere Standorte aufgedeckt worden seien, an denen das Brüder-Duo Automaten aufgestellt und betrieben habe, könnte sich dies vielleicht noch ändern. Im jetzigen Fall sei nur das illegale Glücksspiel in Überlingen Teil der Verhandlungen gewesen.