Absolutes Rauchverbot außer Kraft: In saarländischer Spielhalle darf vorerst wieder geraucht werden
Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass das 2023 verabschiedete absolute Rauchverbot für Spielhallen im Saarland verfassungswidrig sein könnte und hat es vorerst für die Spielhalle der Klägerin außer Kraft gesetzt. Damit wurde ihrer Klage stattgegeben.
Klägerin setzt sich gegen den Gesetzgeber durch
Die Klägerin aus dem Saarland konnte den Senat des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis davon überzeugen, dass das 2023 verabschiedete Gesetz verfassungswidrig sei. So sei der Senat laut des veröffentlichten Beschlusses davon überzeugt, „dass die insoweit eindeutige und nicht verfassungskonform auslegbare Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 2 SSpielhG NF [Saarländisches Spielhallengesetz] materiell verfassungswidrig ist“. Konkret bezieht sich das Urteil auf die Umstände in Spielbanken, in denen auch im Saarland in abgetrennten Bereichen geraucht werden dürfe.
Unterschiede zwischen Spielbanken und Spielhallen
In Deutschland gibt es wesentliche Unterschiede zwischen Spielbanken und Spielhallen. Spielbanken sind staatlich konzessionierte Einrichtungen, in denen klassische Glücksspiele wie Roulette, Blackjack, Poker und Spielautomaten angeboten werden. Sie unterliegen strengen staatlichen Regulierungen und Aufsichtsbehörden. Spielhallen werden hingegen privatrechtlich betrieben und bieten ausschließlich Automaten-Glücksspiele an.
Letzteres sei auch im Lokal der Klägerin der Fall: dort befinde sich der Raucherbereich in einem Areal, in dem es laut der Tagesschau keine Spielmöglichkeiten gäbe. Somit liege eine Ungleichbehandlung vor. Zunächst gelte das Urteil laut Beschluss nur für die Spielhalle der Klägerin und nur solange, bis das Verwaltungsgericht im Hauptverfahren eine endgültige Entscheidung in erster Instanz getroffen habe.
Ob Krankenkassen und Gesundheitsbehörden sich zum Thema zu Wort melden, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch offen. Denkbar wäre aber, dass diese auf die potenziellen gesundheitlichen Folgen für Mitarbeiter und andere Gäste hinweisen und die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts infrage stellen könnten.
Streitthema Rauchen in Casinos ist auch in anderen Ländern aktuell
Nicht nur in Deutschland, sondern auch in anderen Ländern bleibt das Thema Rauchen in Casinos auf der Tagesordnung. Laut des Portals igamingbusiness [Link auf Englisch] wachse etwa in New Jersey (USA) der Druck auf die lokalen Casinos, das Rauchen in Spielhallen zu verbieten. Mitglieder der United Auto Workers (UAW), die zahlreiche Casino-Mitarbeiter vertreten, hätten sich stark für ein Ende des Rauchens am Arbeitsplatz eingesetzt. Sie argumentierten, dass der Gesundheitsschutz der Angestellten Vorrang haben müsse. Diese Forderungen kämen inmitten einer breiten öffentlichen Debatte über das Rauchen in Casinos, die sowohl von Gewerkschaften als auch von Gesundheitsorganisationen unterstützt werde. Bisher jedoch bleibe das Rauchen in vielen Casinos erlaubt.
In den USA sei das Rauchen in Raucherbereichen im Casino laut des Centers for Disease Control and Prevention (CDC) derzeit noch in vier Staaten komplett legal:
- Iowa
- Louisiana
- Michigan
- Pennsylvania
SPD für strengeres Spielhallengesetz im Saarland
Schon seit letztem Jahr darf laut des Saarländischen Spielhallengesetzes in saarländischen Spielhallen nicht mehr geraucht werden. Damals verschärfte die SPD-Mehrheit im Landtag das Spielhallengesetz des südwestlichen Bundeslandes. Im Rahmen der Neuerung wurden strengere Richtlinien für Glücksspiel-Anbieter eingeführt, darunter neben dem absoluten Rauchverbot auch frühere Schließungszeiten, ein größerer Mindestabstand zu Suchtberatungsstellen und ein Alkoholverbot für die Lokale. Ziel sei es laut des Saarländischen Rundfunks gewesen, das Angebot an Glücksspielstätten im Saarland einzuschränken.
Wir sehen das mittlerweile durchaus als Chance, noch weiter zu gehen, als das mit der CDU möglich gewesen wäre. […] Das Ziel ist klar: Wir wollen die bundesweit strikteste Umsetzung des Glücksspielstaatsvertrages. […] Das Saarland ist nicht Las Vegas – und das ist auch gut so.”–Stefan Löw, Abgeordneter der SPD im saarländischen Landtag, Saarbrücker Zeitung
Das Saarländische Spielhallengesetz wurde schon 2012 eingeführt. Damals legte es bereits den Mindestabstand zwischen Spielhallen auf 500 Meter fest. Dadurch habe die Anzahl der Etablissements im Bundesland laut der Saarbrücker Zeitung von 267 im Jahre 2012 auf nur noch 121 im Jahre 2022 reduziert werden können.