Glücksspielanbieter in den Niederlanden müssen Angaben zu Sponsoren-Deals machen

Die niederländische Regulierungsbehörde Kansspelautoriteit (KSA) hat Glücksspielanbieter dazu aufgefordert, Einzelheiten zu kommerziellen Sponsoren-Deals anzugeben. Die Auskünfte müssen vor dem landesweiten Verbot des Programm- und Veranstaltungssponsorings sowie des Sportsponsorings an die Behörde übermittelt werden.

Foto von Amsterdam

Die niederländische KSA fordert Angaben von Glücksspielanbietern zu ihren Sponsorenvereinbarungen. ©Pixabay/pexels.com

KSA stellt Glücksspiel-Sponsoring-Anfrage

Glücksspielanbieter in den Niederlanden müssen laut einem Artikel des Glücksspielnachrichten-Portals iGB [Link auf Englisch] die geforderten Informationen zu ihren Sponsoren-Deals bis zum 29. März 2024 an die KSA übermitteln.

Das Sponsoring von Veranstaltungen sei für Glücksspielanbieter in den Niederlanden noch bis zum 1. Juli 2024 erlaubt, während Sportsponsoring noch bis zum 1. Juli 2025 möglich sei. Neue Sponsoren-Deals zwischen Glücksspielanbietern und Sportvereinen dürfen bereits seit 1. Juli 2023 nicht mehr abgeschlossen werden. Die gesetzten Fristen würden nur für Sponsorenvereinbarungen gelten, die vor dem 1. Juli 2023 eingegangen worden seien.

Ein generelles Verbot von Glücksspielwerbung in den Niederlanden im Fernsehen und im Radio ist bereits 2023 in Kraft getreten. Glücksspielwerbung ist hingegen weiterhin bei Streaminganbietern und in den Sozialen Medien erlaubt.

Welche Auskünfte müssen Glücksspielanbieter der KSA geben?

Das Verbot von Glücksspiel-Sponsoring soll zur Spielsuchtprävention in den Niederlanden beitragen. Beim Sportsponsoring müssen Glücksspielanbieter gegenüber der KSA angeben, ob es sich um eine Vereinbarung mit einer Sportmannschaft, einem Stadion oder einer weiteren Organisation handelt. Zudem werden Angaben gefordert, ob es sich um Trikotwerbung oder um Werbebanden in einem Stadion handelt.

Beim Mediensponsoring muss hingegen mitgeteilt werden, ob es sich um Werbung im Fernsehen oder Radio handelt. Weiterhin werden Angaben zur Häufigkeit der Werbeeinspieler und zur Anzahl der Sendungen gefordert, in denen sie zu sehen bzw. zu hören sind.

Glücksspielanbieter, die in den Niederlanden Event-Sponsoring betreiben, müssen die jeweiligen Events und die Art der Werbung nennen. Online Casinos und Sportwettenanbieter müssen zudem Angaben zu ihren Maßnahmen zur Spielsuchtprävention machen. Erst im vergangenen Jahr starteten in den Niederlanden Forschungsprojekte zur Spielsucht mit Geldern der Glücksspielbranche, um die Ursachen eines problematischen Spielverhaltens zu erkennen und geeignete Therapieformen zu entwickeln.

Glücksspielwerbung ist in Deutschland weiterhin legal

In Deutschland gibt es im Vergleich zu den Niederlanden kein Verbot für Glücksspielwerbung. Lediglich in der Zeit zwischen 6 Uhr und 21 Uhr darf keine Werbung für Glücksspielanbieter gezeigt werden.

Im vergangenen Jahr wurde von Burkhard Blienert, Suchtbeauftragter der Bundesregierung, allerdings ein Verbot von Sportwettenwerbung während der Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland gefordert. Das Bündnis gegen Sportwettenwerbung ging sogar noch einen Schritt weiter und forderte ein stufenweises Werbeverbot für Wettanbieter. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Situation der Glücksspielwerbung in den kommenden Jahren in Deutschland entwickelt.

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