Regulierung von Lootboxen als Glücksspiel: WestLotto veröffentlicht Vorschlag für Anpassung des Jugendschutzgesetzes
Der Lotterieanbieter WestLotto hat zusammen mit dem Glücksspielrechtler Carsten Bringmann einen Gesetzesvorschlag erarbeitet, um die Regelung von Lootboxen in Videospielen als glücksspielähnliche Elemente im Jugendschutzgesetz zu verankern. Hierfür soll ein neuer Paragraph 14b geschaffen werden.
Experten und Juristen erarbeiten Regulierungsvorschlag
In einer Pressemitteilung vom 02. Oktober 2023 hat WestLotto den Gesetzesvorschlag zur Regulierung von Lootboxen erstmals veröffentlicht.
Dieser sei das Ergebnis eines “jahrelangen Expertenaustausches” gewesen, den WestLotto angestoßen und aktiv mitgestaltet habe. Carsten Bringmann, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Noerr, habe den Entwurf schließlich ausformuliert und als § 14b im Jugendschutzgesetz (JuSchG) konzipiert.
WestLotto-Geschäftsführerin Christiane Jansen scheint hoffnungsvoll zu sein, dass der Vorschlag vom Gesetzgeber aufgenommen werde:
Glücksspielähnliche Elemente im Gaming haben wir bereits vor Jahren als immer größer werdendes Problem für Kinder und Jugendliche erkannt – deshalb engagieren wir uns in dieser Debatte um eine lösungsorientierte Regulierung so intensiv. […] Damit wollen wir zur konkreten Diskussion der Entscheidungsträger im Bund anregen.– Christiane Jensen, Geschäftsführerin von WestLotto, Quelle: WestLotto
Bereits Ende August 2023 hatte WestLotto zu einem Webinar eingeladen, um über die Anforderungen der Regulierung von Lootboxen im Glücksspiel-Kontext zu diskutieren. Mit dem ausformulierten Gesetzesentwurf ist WestLotto jetzt noch einen Schritt weiter gegangen.
Was könnte der neue § 14b (JuSchG) vorschreiben?
Neben einer Definition dessen, was unter Lootboxen überhaupt verstanden werde, enthalte der Gesetzesentwurf für den neuen § 14b des JuSchG auch diverse weitere Punkte, bei denen nach Meinung von WestLotto und Carsten Bringmann Regulierungsbedarf bestehe:
- Registrierung und Einzahlung von Geld bei Firmen, die Lootboxen anbieten
- Inhaltliche Ausgestaltung und Werbung für Lootboxen
- Pflichthinweise und Kennzeichnung von Lootboxen
Konkret heißt es, dass das Angebot und die Ausgestaltung von Lootboxen nicht dem Jugendschutz zuwiderlaufen dürften. Werbung für Lootboxen gegenüber Minderjährigen solle nicht erlaubt sein und müsse entsprechend gekennzeichnet sein..
Darüber hinaus sind im Gesetzesentwurf technische Pflichten, wie z.B. eine 2-Faktor-Authentifizierung und das Festlegen eines maximalen Einzahlungslimits, verankert. Diese Vorschriften würden nicht nur für jugendliche Spieler, sondern allgemein gelten.
Auf dem Bundeskongress Glücksspiel, der heute und morgen in Berlin stattfindet, steht die Regulierung der Lootboxen ebenfalls auf der Agenda. Carsten Bringmann wird vor Ort sein und sehr wahrscheinlich seinen Gesetzesvorschlag vorstellen.
Es bleibt jedoch abzuwarten, wie schnell und in welcher Form eine Anpassung des Jugendschutzgesetzes erfolgen wird. Aktuell kann nur darüber spekuliert werden, ob der Gesetzesvorschlag in der vorliegenden Formulierung eine Mehrheit im Bundestag überzeugen könnte.