Illegales Glücksspiel in Deutschland: Muss ein 106.000-Euro-Lottogewinn zurückgezahlt werden?
Eine 39-jährige Frau aus Vaterstetten in Bayern hat 106.000 Euro im Lotto gewonnen. Doch anstatt ihren Gewinn genießen zu können, habe sie sich wegen unerlaubten Glücksspiels vor dem Amtsgericht Ebersberg verantworten müssen. Sie habe einen Lottoschein auf einer nicht in Deutschland lizenzierten Online-Plattform ausgefüllt, die in Deutschland nach Auffassung der Staatsanwaltschaft illegal operiere.
Unbewusste Teilnahme an Zweitlotterie
Die Frau habe über das Internet einen Lotto-Schein bei einem Online-Glücksspielanbieter mit Sitz auf Malta abgegeben, wie der Merkur berichtet. Ihr sei dabei jedoch nicht bewusst gewesen sein, dass diese Form des Glücksspiels in Deutschland verboten sei.
Als Verteidigungsstrategie hätten die Anwälte der Lottogewinnerin dem Richter drei Online-Lotteriescheine vorgelegt, von denen nur einer legal gewesen sei. Dieser habe zugegeben, dass er keine Unterschiede zwischen den Lottoscheinen erkennen könne. Auf diesen Informationsmangel hätten die Anwälte schließlich auch bei ihrer Mandantin plädiert.
Darüber hinaus hätten die Verteidiger auf noch ausstehende Urteile des Bundesgerichtshofes (BGH) und Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hingewiesen, sodass die Illegalität von Glücksspielanbietern mit EU-Lizenzen anderer Staaten im Allgemeinen und die die rechtliche Beurteilung von Zweitlotterien im Speziellen, noch nicht vollständig geklärt sei.
Verbraucherzentrale warnt von Zweitlotterien
Es gibt viele Anbieter von Lotto-Spielen im Internet, bei denen nicht auf den ersten Blick ersichtlich ist, ob es sich um die Vermittlung zur Teilnahme an einer Lotterie oder um eine illegale Zweitlotterie handelt. Die Angebote erwecken den Eindruck zur Teilnahme an beliebten und hochdotierten Lotterien aus dem Ausland.
Bei einer Zweitlotterie wettet der Spieler auf den Ausgang einer Lotterie, nimmt aber an dieser nicht wirklich teil. Der Anbieter der Zweitlotterie arbeitet mit spezialisierten Versicherungsgesellschaften zusammen, die im Falle höherer Gewinne die Auszahlung übernehmen.
Die Verbraucherzentrale hat jüngst ihre Warnung vor Zweitlotterien erneuert. Neben der komplizierten Rechtslage sei auch die Auszahlung der Gewinne nicht zu 100 Prozent garantiert.
Schützt Unwissenheit (noch) vor Strafe?
Aufgrund der Argumente der Verteidigung habe der Richter die Frau schließlich freigesprochen. Sie müsse daher weder den Lottogewinn zurückzahlen, noch eine von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldstrafe in Höhe von 600 Euro zahlen.
Im Zusammenhang mit der Urteilsverkündung habe der Richter erklärt, er habe “das mit der Lizenz auch nicht gewusst”. Somit sei er der Argumentation der Verteidigung gefolgt, die ihre Mandantin aufgrund der undurchsichtigen Gesetzeslage als nicht schuldfähig eingestuft habe.
Es bleibt abzuwarten, ob dieses Urteil künftig als Präzedenzfall für ähnlich gelagerte rechtliche Auseinandersetzungen herangezogen werden könnte oder ob sich Spieler in Zukunft besser informieren müssen, um nicht auf juristisches Glatteis zu gelangen.