Spielhallen in Neu-Ulm: Fehlende Zugangskontrollen zum Glücksspiel festgestellt
Bei polizeilichen Kontrollen von Spielhallen in Neu-Ulm sind am vergangenen Donnerstag in mehreren Fällen Verstöße gegen das Glücksspielgesetz festgestellt worden, wie die Polizei am Dienstag mitgeteilt hat. Eine Spielhalle habe sogar ihren Betrieb einstellen müssen. In anderen Fällen seien Bußgelder verhängt worden.
Schwerpunktkontrolle deckt Regelwidrigkeiten in Spielhallen auf
Einem Bericht der Südwest Presse zufolge, seien bei der Aktion zwei Sportwettbüros, drei Spielhallen sowie drei Gaststätten von den Polizeibeamten kontrolliert worden.
Während in den Wettbüros keine Auffälligkeiten festgestellt worden seien, habe die Polizei in zwei der drei Spielhallen die nicht ausreichende Einhaltung der Zugangskontrollen über das OASIS-System bemängelt. Diese seien entweder mangelhaft oder gar nicht durchgeführt worden, sodass Spieler die Gelegenheit gehabt hätten, ohne ausreichende Prüfung an den Automaten zu spielen.
“[Bei der Zugangskontrolle] muss ein Spielwilliger entweder seinen Personalausweis oder eine Spielerkarte elektronisch am Gerät auslesen lassen. Damit erfolgt ein Abgleich mit der Spielersperrdatei sowie die Feststellung, ob der Spielwillige bereits volljährig ist”– Aussage eines Polizeibeamten Quelle
Da es in einem Fall zu überhaupt keinen Kontrollen gekommen sei, habe die Polizei der entsprechenden Spielhalle mit sofortiger Wirkung die Erlaubnis zum Spielbetrieb entzogen. Auch in den Gaststätten seien die Kontrollen nicht ausreichend gewesen und die Polizei habe die Spielautomaten stilllegen müssen.
Sicheres Glücksspiel: Was ist das OASIS-System?
Im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrages wurde die Spielersperrdatei OASIS eingeführt. Dabei handelt es sich um eine Datenbank, in der alle Personen gelistet sind, die jemals an einem Glücksspielangebot teilgenommen haben.
Spieler, die für eine bestimmte Zeit nicht am Glücksspiel teilnehmen möchten, können sich freiwillig sperren lassen. Andererseits können auch auffällige Spieler aktiv von Glücksspielanbietern, durch Angehörige oder Therapeuten ausgeschlossen werden. So ist sichergestellt, dass niemand Zugang zu Glücksspielen hat, der dies nicht möchte oder soll.
Die Prüfung erfolgt sowohl online als auch stationär über einen Abgleich der Personaldaten (z.B. über den Ausweis) mit der OASIS-Datenbank. Nur wenn diese Prüfung erfolgt und positiv ausgefallen ist, darf ein Spieler Zugang zu einem Spielautomaten erhalten oder eine Wette abgeben.
Welche weiteren Konsequenzen haben die Verstöße?
Insgesamt zehn Verstöße seien dem Ordnungsamt gemeldet worden, das bereits entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet haben soll. Zudem sei die Steuerfahndung noch damit beschäftigt, die Geräte auszulesen und etwaige steuerliche Vergehen zu untersuchen.
Die Polizei betont, sie habe keine Straftaten aufgedeckt und keine illegalen Geräte sichergestellt. Anders als beispielsweise in Hamburg, wo Anfang Mai unrechtmäßig aufgestellte Spielautomaten beschlagnahmt wurden.
Dennoch scheinen die Spielhallenbetreiber und Aufsteller von Spielautomaten im gastronomischen Bereich unter verstärkter Beobachtung zu stehen, wie aus den Medienberichte der letzten Monate hervorzugehen scheint. Dies könnte als eine Priorisierung zur Verbesserung des Spielerschutzes interpretiert werden.