Stellungnahme der GGL: Neues maltesisches Glücksspielgesetz Bill No. 55 verstößt gegen EU-Recht
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat Stellung zur Änderung des maltesischen Glücksspielgesetzes genommen. Die GGL vertritt demnach die Auffassung, dass das sogenannte Bill No. 55 gegen europäisches Recht verstoße. Gleichzeitig betonte die Behörde jedoch, sie sei nicht zur abschließenden Bewertung des Sachverhaltes befugt.
Offizielles Statement der GGL zum Bill No. 55
Das neue maltesische Glücksspielgesetz sieht vor, dass Urteile gegen in Malta ansässige und von der Malta Gaming Authority (MGA) lizenzierte Unternehmen nur von maltesischen Gerichten vollstreckt werden können. Dies würde entsprechende Unternehmen z.B. vor Klagen aus Deutschland schützen, wenn Spieler ihr verlorenes Geld zurückfordern möchten.
Auf ihrer Website berichtet die GGL darüber, dass sie viele Anfragen hinsichtlich der Änderung des Glücksspielgesetzes Maltas erhalten habe. Als Reaktion darauf stellt das am 23.08.2023 veröffentlichte Statement die Standpunkte der deutschen Glücksspielbehörde dar:
- Die GGL vertritt die Ansicht, dass das Gesetz mit den europäischen Vorgaben zur Anerkennung von Entscheidungen (Verordnung (EU) 1215/2002) nicht vereinbar sei.
- Die GGL habe die Bundesländer hinsichtlich ihrer Einschätzung informiert und sei im Austausch mit den zuständigen Stellen.
- Die GGL sehe darüber hinaus keinen Handlungsbedarf, da sie ohnehin von einer entsprechenden Verfahrenseinleitung ausgehe und nicht für die zivilrechtliche Durchsetzung von Ansprüchen deutscher Spieler zuständig sei.
Burkhard Blienert, der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, hatte schon vor einigen Monaten erklärt, dass der Spielerschutz im Fokus der Überprüfung des neuen maltesischen Gesetzes stehen müsse:
Es ist notwendig, dass man sich den Sachverhalt genau anschaut, damit nicht hinterher die Spielerinnen und Spieler die Opfer sind und unter einer eventuell unklaren rechtlichen Situation zu leiden haben. Der Handlungsbedarf ist groß. – Burkhard Blienert, Drogenbeauftragter der Bundesregierung, Quelle: Tagesschau
Die Europäische Kommission hat bereits im letzten Monat angekündigt, das maltesische Glücksspielgesetz einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Über etwaige Ergebnisse einer solchen Prüfung ist noch nichts bekannt.
Was ist der Stand zum Bill No. 55 in Malta?
In Malta ist die Ergänzung des Glücksspielgesetzes bereits unterzeichnet worden und in Kraft getreten. Allerdings wird die Wirksamkeit der Regularien in Zukunft davon abhängig sein, welches Urteil die Europäische Kommission hinsichtlich der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht fällt. Bis dahin dürfte es für ausländische Kläger aber schwierig sein, Ansprüche gegen maltesische Glücksspielunternehmen durchzusetzen.
Das Statement der GGL zeigt, wie sich die deutsche Glücksspielbehörde in Bezug auf das neue maltesische Glücksspielrecht positioniert. Jedoch wird letztendlich die EU-Kommission für eine Entscheidung verantwortlich sein. Man darf mit Spannung darauf warten, wie sich der Sachverhalt weiterentwickelt.