Ermöglicht das neue Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis das Rauchen in Spielhallen?
Am 1. April 2024 ist in Deutschland ein neues Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis in Kraft getreten. Die Teillegalisierung der Droge stellt Spielhallenbetreiber vor die Frage, ob Gästen das Rauchen von Cannabis in den Spielotheken erlaubt werden sollte. Laut Gesetzgeber können Spielhallenbesitzer diese Entscheidung selbst treffen.
Entscheidung zum Cannabis-Rauchen in Spielhallen obliegt den Betreibern
Das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis erlaubt es volljährigen Personen in Deutschland, Cannabis in getrockneter Form zu besitzen und zu konsumieren. Die Menge für den Eigenbedarf darf 25 Gramm jedoch nicht überschreiten. Weiterhin ist es erlaubt, bis zu drei Cannabis-Pflanzen zu besitzen. Diese dürfen jedoch nur zum Anbau für den Eigenkonsum verwendet werden.
Der Konsum von Cannabis ist laut Gesetzgeber in Lokalen und Spielotheken nicht verboten. Spielhallenbetreiber können somit selbst entscheiden, ob sie ihren Gästen das Rauchen von Cannabis während ihres Aufenthalts in der Spielothek erlauben. Das Bundesnichtraucherschutzgesetz greift nicht, sofern Cannabis mit einer E-Zigarette oder einem Vaporizer (Verdampfer) geraucht wird.
Tim Hilbert, Justiziar der Automaten-Verbände Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, empfiehlt allerdings, den Gästen den Konsum von Cannabis in den Spielhallen zu untersagen, da dies nicht mit dem Spielerschutz beim Glücksspiel vereinbar wäre. Auch aus gesundheitlichen Gründen und zum Schutz anderer Gäste ist vom Cannabis-Rauchen ebenfalls abzusehen.
Welche Regelungen gelten für Gäste in Spielotheken?
Der Besuch von Spielhallen ist in Deutschland nur für Personen gestattet, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Jugendliche und Kinder dürfen sich auch in Begleitung Erwachsener nicht in einer Spielothek aufhalten. Auch die unentgeltliche Bewirtung der Gäste mit Speisen und Getränken ist verboten.
Es dürfen in der Spielhalle allerdings Getränkeautomaten aufgestellt werden, an denen sich die Gäste bedienen können. Die Getränke kosten jedoch Geld. Die Getränkeautomaten dürfen nur nichtalkoholische Getränke ausgeben, da der Konsum von Alkohol in Spielhallen in Deutschland untersagt ist. Weiterhin gilt in Spielotheken ein bundesweites Rauchverbot. Verstöße der Spielhallenbetreiber können mit Geldbußen und bei Wiederholungen sogar mit Haftstrafen geahndet werden.
Dürfen Spielhallen-Mitarbeiter während der Arbeitszeit Cannabis konsumieren?
Das neue Gesetz enthält zudem kein Verbot für das Rauchen von Cannabis vor oder während der Arbeitszeit. Konsumenten müssen jedoch sicherstellen, dass von ihnen keine Gefahr für sich selbst oder für andere Personen ausgeht.
Ob der Konsum der Droge während der Arbeit erlaubt ist, unterliegt der Entscheidungsgewalt des jeweiligen Arbeitgebers. Es besteht jedoch kein Recht, die Angestellten zu Drogentests zu zwingen.
Es bleibt daher abzuwarten, ob einige Spielhallenbetreiber ihren Gästen und Mitarbeitern das Rauchen von Cannabis während ihres Aufenthalts in der Spielhalle erlauben werden.