AfD möchte legales Glücksspiel entlasten und fordert eine Anpassung des § 284 StGB an die realen Bedingungen
Die AfD-Fraktion hat einen Antrag an den nordrhein-westfälischen Landtag gestellt, in dem verschiedene Aspekte des illegalen Glücksspiels im Bundesland und letztlich auch auf Bundesebene angesprochen werden. Laut der AfD sei der § 284 StGB zudem nicht konkret genug gefasst, um den Strafverfolgungsbehörden ausreichende rechtliche Möglichkeiten zu bieten.
Zunehmendes illegales Glücksspiel besorgt die AfD
In ihrer Anfrage 18/9166, die am 07.05.2024 gestellt wurde, verweise die AfD in Person von Andreas Keith und Dr. Martin Vincentz als Vertreter der NRW-Fraktion unter anderem auf die starke Zunahme illegaler Glücksspielautomaten und damit einen Anstieg des vermuteten Anteils des Schwarzmarktes am gesamten Spielaufkommen.
Dabei habe die AfD die vielfältigen Gefahren betont, die mit einem hohen Schwarzmarktanteil in der Glücksspielbranche verbunden seien:
Illegale Glücksspielgeräte stellen nicht nur für Staat und Gesellschaft ein Risiko dar, sondern auch für die zahlreichen legalen Anbieter, die die geschäftsschädigenden Auswirkungen des wachsenden Schwarzmarktanteils immer stärker zu spüren bekommen. – Andreas Keith und Dr. Martin Vincentz, für die AfD-Fraktion, Quelle: gluecksspielwesen.de / offizielle AfD-Anfrage
Ein besonderer Risikofaktor seien laut der AfD-Fraktion sogenannte Fun-Games, bei denen nicht um Geld, sondern nur um Punkte gespielt werden, die auf Umwegen gegen Bargeld oder Sachpreise eingetauscht werden könnten.
Diese Spielautomaten seien nicht von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig geprüft und genehmigt worden, sodass höhere Spielgeschwindigkeiten möglich und diverse weitere Manipulationen denkbar seien.
Die Kritikpunkte der AfD auf einen Blick
Mit Verweis auf Kriminalstatistiken, Studien und Expertenaussagen, zeichne die AfD ein Bild von der Situation des illegalen Glücksspiels in Nordrhein-Westfalen im Speziellen und Deutschland im Allgemeinen.
Folgende Punkte habe die AfD besonders herausgestellt:
- Zunahme der illegalen Glücksspielautomaten (u.a. durch Fun-Games) auf Schätzungsweise 40.000 im Land NRW
- Anstieg der Straftaten im Zusammenhang mit der Glücksspielkriminalität
- Überregulierung des stationären Glücksspiels (u.a. durch Gesetze und Steuern), die Spieler in den illegalen Markt dränge
- zu geringe Kontrolldichte aufgrund eines Mangels an personellen Ressourcen
- eingeschränkte rechtliche Handhabe aufgrund eines nicht konkret genug formulierten § 284 StGB
Besonders der Kritikpunkt am § 284 StGB fügt sich in eine andauernde Debatte ein. Die AfD vertrete die Auffassung, dass die Vielfalt der Formen des illegalen Glücksspiels, u.a. die bereits erwähnten Fun-Games, im Gesetz nicht explizit genug benannt werden würden, sodass hier eine Lücke entstehe. Diese gelte es zu schließen, um der organisierten Glücksspielkriminalität entgegenzuwirken.
Die Kontroverse um die §§ 284 ff. erhält neue Argumente
Rund um die Paragraphen §§ 284 ff. ist eine Kontroverse in der deutschen Politik entstanden. Einigkeit besteht grundsätzlich dahingehend, dass das illegale Glücksspiel bekämpft werden muss. Allerdings habe das Bundesjustizminister Marco Buschmann sich dafür eingesetzt, das Strafgesetzbuch zu verschlanken und die Paragraphen §§ 284 ff. zu streichen.
Buschmann und manche Juristen seien der Auffassung, dass die kriminellen Handlungen im Zusammenhang mit dem illegalen Glücksspiel (u.a. Betrug und Steuerhinterziehung) bereits durch andere StGB-Paragraphen erfasst würden. Andere Interessenvertreter, darunter der Richterbund und die Polizei, seien von der Notwendigkeit überzeugt, die konkret auf das Glücksspiel bezogenen Paragraphen zu erhalten.
Mit dem Vorstoß der AfD erhält die Debatte nun weitere Argumente, da diese sogar eine Ausweitung der bestehenden Gesetzgebung fordere. Ob die Ideen der AfD in die Entscheidungsfindung mit einbezogen werden, wird sich allerdings erst noch zeigen.
Journalist bezeichnet AfD-Vorschläge als unstrukturiert
Der Journalist Robert Hess habe in einem Artikel vom 17.05.2024, der unter anderem auf isa-guide.de veröffentlicht wurde, die Informationsdichte des AfD-Antrages herausgestellt, dabei aber darauf verwiesen, dass die AfD teilweise Expertenaussagen anführe, die nicht weiter belegt seien.
Zudem mangele es laut Hess, der auch Inhaber eines Beratungsunternehmens ist, an der Struktur des Antrags. Neben dem terrestrischen Glücksspiel schlage die AfD noch einen Bogen zum Online-Glücksspiel und kritisiere nebenbei noch die gestiegenen Energiekosten und Mindestlohnerhöhungen.
Schlussendlich hat Hess die Hoffnung formuliert, dass die legalen Glücksspielanbieter in NRW “solche Fürsprecher” nicht benötigen würden und der Antrag in der “parlamentarischen Versenkung” untergehen werde.
Ungeachtet des Rufes der AfD wird sich der Landtag aber mit Sicherheit um die Anfrage kümmern, wie wie es bereits in der Vergangenheit geschehen ist. Ob daraus jedoch politische Implikationen abgeleitet werden, die sogar zu Gesetzesänderungen führen könnten, ist zum jetzigen Stand noch spekulativ.