Bet3000 leitet rechtliche Schritte gegen Entzug der Glücksspiel-Lizenz ein und kritisiert Vorgehensweise der GGL
Der Sportwetten-Anbieter Bet3000 steht seit einigen Tagen nicht mehr auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und besitzt daher derzeit keine Genehmigung für Sportwetten in Deutschland. Jetzt hat sich die IBA Entertainment Ltd., das Unternehmen hinter der Marke Bet3000, offiziell zu Wort gemeldet. Die maltesische Firma kündigt rechtliche Schritte an und wirft der GGL unrechtmäßiges Handeln vor.
Unverständnis beim Sportwetten-Anbieter
Nachdem einige Tage lang nur darüber spekuliert werden konnte, warum Bet3000 von der Whitelist der GGL verschwunden und die Website in den Wartungsmodus geschaltet wurde, meldet sich nun der Anbieter selbst zu Wort.
In einer offiziellen Pressemitteilung hat IBA Entertainment darauf verwiesen, dass Bet3000 die “Nichteinhaltung bestimmter technischer Regelungen im Online-Vertrieb” vorgeworfen werde. Die Entfernung von der Whitelist der GGL sei “ohne weitere Ankündigung” erfolgt.
Simon Springer, Direktor von IBA Entertainment, habe sein Unverständnis darüber ausgedrückt, dass die GGL dem Buchmacher nicht nur das Online-Geschäft untersagt, sondern auch die Schließung der stationären Wettshops angeordnet habe:
Aus meiner Sicht gibt es keine ausreichende Grundlage für die Entscheidung der GGL, uns die Lizenz zu entziehen. Der einzige Vorwurf der GGL bezieht sich auf eine technische Regelung im Online-Vertrieb, die keine derart drastische Maßnahme rechtfertigt. – Simon Springer, Direktor von IBA Entertainment, Quelle: IBA Entertainment / Bet3000
Springer habe darauf hingewiesen, dass man bereits mehrere Anwaltskanzleien involviert habe, die auf derartige Fälle spezialisiert seien, um den Sachverhalt aufzuklären.
Ist die GGL über das Ziel hinausgeschossen?
Anders als die UK Gambling Commission in Großbritannien, die regelmäßig drakonische Strafen verhängt, ist die deutsche Glücksspielbehörde diesbezüglich bisher selten in Erscheinung getreten und scheint eher hinter den öffentlichkeitswirksamen Kulissen zu arbeiten.
Im Falle der Sanktionierung von Bet3000 könnten der GGL jedoch Fehler unterlaufen sein, wie der Sportwetten-Anbieter unterstellt. Gegenüber dem Fachmagazin games & business habe Bet3000 erklärt, dass die im Glücksspielstaatsvertrag vorgesehene angemessene Frist zur Behebung von Pflichtversäumnissen vor der Lizenzaussetzung nicht eingeräumt worden sei.
Stattdessen habe die GGL ebenfalls die Schließung von über 200 terrestrischen Wettbüros von einem Tag auf den anderen angeordnet, obwohl in diesem Bereich kein Verstoß vorgelegen habe und lediglich, wenn überhaupt, eine Aussetzung der Genehmigung für das Online-Angebot hätte erfolgen dürfen.
Wie geht es für Kunden und Mitarbeiter weiter?
Noch vor ein paar Tagen fand sich auf der temporären Website von Bet3000 keine Information dazu, wie es für die Kunden des Buchmachers weitergeht. Jetzt wurde ein Hinweis eingefügt, der darauf verweist, dass Auszahlungen des Guthabens getätigt werden könnten. Anders als der Sportwetten-Anbieter Tipster, der im letzten Jahr seine Glücksspiellizenz verlor, scheint Bet3000 daher nicht von einer Insolvenz betroffen zu sein.
Allerdings beschäftige die Firma rund 1.500 Mitarbeiter, die nun vor einer ungewissen Zukunft stünden. Um den zeitnahen Weiterbetrieb, insbesondere der stationären Geschäfte, zu erwirken, habe IBA Entertainment eine Klage per Eilantrag und eine Zwischenverfügung in die Wege geleitet. Mit einer Entscheidung werde in den nächsten Tagen bis Wochen gerechnet.