Gamesright gegen Tipico: Wird es jetzt doch noch ein Grundsatzurteil des BGH zur Rückerstattung von Sportwetten-Einsätzen geben?
Der Rechtsstreit zwischen dem Prozessfinanzierer Gamesright und dem Sportwetten-Anbieter Tipico geht in die nächste Runde. Nachdem bereits seit längerem bekannt war, dass sich die Parteien nicht auf einen Vergleich einigen konnten, hat der Bundesgerichtshof (BGH) jetzt einen neuen Verhandlungstermin für den 27. Juni 2024 angesetzt.
Der bisherige Prozessverlauf
Am 7. März 2024 sollte der BGH unter dem Aktenzeichen I ZR 90/23 ein Grundsatzurteil zur Rückerstattung von Wetteinsätzen fällen, die bei Sportwetten-Anbietern vor Regulierung des deutschen Marktes getätigt wurden.
Der Kläger, die Gamesright GmbH aus Hamburg, habe vom Sportwetten-Anbieter Tipico 3.719,26 € zuzüglich Zinsen und die Übernahme der Anwaltskosten gefordert. Allerdings habe das zuständige Amtsgericht in einem Urteil am 28. April 2022 (3 C 459/21) gegen das Bestehen eines solchen Anspruches entschieden.
Gamesright sei danach in Berufung gegangen, die vom Landesgericht Ulm in einem Urteil vom 24. Mai 2023 abgelehnt worden sei (1 S 46/22). Allerdings sei genehmigt worden, dass der BGH in der Sache angehört werde.
Ein Verhandlungstermin für den 07. März 2024 war bereits angesetzt worden. Allerdings hätten sich die Parteien in Vergleichsverhandlungen begeben und daher die Aufhebung des Verhandlungstermins erwirkt. Nachdem diese aber im April 2024 gescheitert seien, habe der BGH einen neuen Termin angesetzt.
Es geht um mehr als einen Einzelfall
Hannes Beuck, Gründer von Gamesright, habe sich in einer Stellungnahme siegessicher gezeigt und deutlich gemacht, dass es um mehr als eine Einzelfallentscheidung gehe:
Der BGH wird nun einen neuen Verhandlungstermin ansetzen. Ich bin überzeugt, dass dieser im Sinne der Verbraucher entscheiden wird. […] Es geht um einen Erdrutsch für die Sportwettanbieter und einen immensen Schaden. – Hannes Beuck, Gründer von Gamesright, Quelle: Sport Presse Portal
Gamesright und andere Unternehmen kaufen Mandanten ihre Forderungen ab, um gegen Glücksspielunternehmen auf Basis einer kontrovers diskutierten Rechtslage zu klagen. Oft kommt es dabei gar nicht zur Verhandlung oder lediglich auf unteren Instanzen.
Eine Grundsatzentscheidung des BGH, die bisher auch in anderen Rechtsstreitigkeiten durch vorherige außergerichtliche Einigungen ausgeblieben ist, könnte laut Meinung von Experten dazu führen, dass Gerichte unterer Instanzen dieser Einschätzung folgen. Darüber, ob ein solches Urteil im Sinne der Sportwetten-Anbieter oder der Spieler ausfallen würde, lässt sich bislang nur spekulieren.
Tipico baut auf EU-Recht
Im Zusammenhang mit einer anderen Klage hat der BGH bereits einen 25-seitigen Hinweisbeschluss veröffentlicht, der darauf verwiesen habe, dass vor 2022 das Abgeben von Sportwetten im Internet nicht legal gewesen sei.
Während die Kläger dies als Anzeichen für eine Entscheidung des BGH zugunsten der Spieler deuten könnten, scheint Tipico eine andere Auffassung zu vertreten. Ein Sprecher der Firma habe erklärt, dass Tipico die frühere Rechtslage in Deutschland als “unionsrechtswidrig” einstufe. Tipico sei stets im Besitz einer gültigen EU-Lizenz auf Malta gewesen.
Sollte der BGH im Urteil am 27. Juni 2024 gegen den Sportwetten-Anbieter entscheiden, scheint es denkbar, dass Tipico vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) ziehen könnte.