Netzsperren von Glücksspiel-Websites: Bundesverwaltungsgericht erklärt Forderung der GGL für rechtswidrig

  • Bundesverwaltungsgericht entscheidet: Internet-Provider ohne eigene Netzinfrastruktur müssen Zugriff auf Glücksspiel-Websites nicht sperren
  • Nur Netzbetreiber können von der Glücksspielbehörde zur Sperre von Websites aufgerufen werden
  • Bekämpfung des illegalen Glücksspiels wird durch die Entscheidung weiter erschwert
Fehlercodes von nicht erreichbaren Websites

Laut BVerwG kann die GGL nicht von allen Internet-Providern Netzsperren von Glücksspiel-Websites verlangen (Symbolbild). © David Pupăză/unsplash.com

Streit um Netzsperren für illegales Glücksspiel

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Mittwoch dieser Woche in einem Urteil unter dem Aktenzeichen AZ. 8 C 3.24 entschieden, dass Internet-Provider ohne eigene Netzinfrastruktur in Deutschland nicht dazu verpflichtet seien, den Zugriff ihrer Nutzer auf illegale Online-Glücksspielseiten zu unterbinden.

Ausgangspunkt des Rechtsstreits sei eine Anordnung der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) gewesen, die von einem Reseller, also einem Anbieter ohne eigenes Netz, verlangt habe, den Zugang zu bestimmten Glücksspielseiten mit Sitz in Malta zu blockieren. Diese Seiten hätten ihre Dienste ohne deutsche Lizenz angeboten und verstießen damit gegen den Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021).

Der betroffene Provider habe sich gegen diese Anordnung juristisch zur Wehr gesetzt. Schon in den Vorinstanzen habe er Recht erhalten. Nun habe auch das Bundesverwaltungsgericht die Urteile endgültig bestätigt und erklärt, Reseller seien nicht als “verantwortliche Diensteanbieter” einzustufen und daher nicht verpflichtet, Netzsperren für illegale Glücksspielseiten durchzuführen.

Ausländische Glücksspielunternehmen entziehen sich der Justiz

Die GGL vertritt die Auffassung, dass Glücksspielanbieter ohne deutsche Lizenz seit dem Inkrafttreten des GlüStV 2021 nicht auf dem deutschen Markt tätig sein dürfen. Auch für den Zeitraum vor dem GlüStV 2021 wird die Illegalität der Angebote unterstellt, obwohl in diesem Sachverhalt noch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aussteht.

Ein Großteil der in Deutschland illegalen Glücksspielanbieter hat seinen Sitz auf Malta und ist von der dortigen Malta Gaming Authority (MGA) lizenziert. Ein umstrittenes Gesetz mit der Bezeichnung Bill No. 55 schützt die dort ansässigen Unternehmen vor etwaigen Strafverfolgungen aus dem Ausland.

Auch in Übersee gibt es zahlreiche Glücksspielanbieter, die auf den deutschen Markt abzielen, ohne im Besitz einer deutschen Lizenz zu sein. Die Hintermänner von Offshore-Casinos rund um den Globus betreiben oft Briefkastenfirmen und eröffnen immer wieder Glücksspielseiten unter neuen Namen, was das Vorgehen der GGL gegen illegales Glücksspiel zum sprichwörtlichen Kampf gegen die Windmühlen macht.

Was bedeutet das Urteil für den Kampf gegen illegales Glücksspiel?

Die GGL könnte künftig gezielt Netzsperren von großen Infrastrukturbetreibern Deutschlands (Telekom, Vodafone, O2 und 1&1) verlangen. Reseller und kleinere Anbieter sind zwar nicht zur Sperrung verpflichtet, doch wenn die Netzbetreiber entsprechende Sperren einrichten würden, könnte dies dazu führen, dass Kunden der Reseller ebenfalls nicht auf gesperrte Seiten zugreifen dürfen.

Die Entscheidung des BVerwG zeigt, dass nicht jeder Anbieter in der digitalen Kette automatisch für Online-Inhalte haftbar gemacht werden kann. Für die GGL scheint damit jedoch ein Weg zur Bekämpfung illegaler Angebote wegzufallen.

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