Gerichtsurteil: GGL kann gegen illegale Glücksspielwerbung von Streamern im Ausland vorgehen

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Sachsen-Anhalt hat am 11. Juli 2024 entschieden, dass Glücksspielwerbung von Streamern aus dem Ausland durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) untersagt werden darf. Sofern der Streaming-Content auf ein deutschsprachiges Publikum ausgerichtet sei, dürfe die GGL einschreiten, wenn sie die Werbung für unrechtmäßig erachte.

Aufnahme des Gerichtsgebäudes des OVG Sachsen-Anhalt

Am OVG Sachsen-Anhalt wurde ein richtungsweisendes Urteil gegen ausländische Glücksspiel-Streamer getroffen (Symbolbild). © Olaf Meister/Wikimedia

Streamer wirbt für illegale Online-Glücksspiele

Die GGL habe eine Untersagungsverfügung gegen einen Streamer aus dem Ausland erlassen, der hierzulande einen hohen Bekanntheitsgrad genieße, wie das Fachmagazin games & business berichet.

Der Content-Creator, der insbesondere die Streaming-Plattform Kick nutze, habe Video-Inhalte hochgeladen, die ihm beim Spielen an Online-Slots gezeigt hätten. Es habe sich dabei um Spiele gehandelt, die in Deutschland nicht legal seien. Daher dürften diese schon grundsätzlich nicht beworben werden.

Die Bewerbung von Glücksspielen über Streams sei aber auch für legale Angebote nicht gestattet. Zwar gehe dies nicht aus dem zuständigen § 5 GlüStV 2021 hervor, es sei aber inzwischen eine entsprechende Nebenbestimmung verabschiedet worden.

Einspruch vor Gericht zurückgewiesen

Der Streamer habe versucht, die Untersagungsverfügung durch die GGL vor Gericht zu kippen. Allerdings habe das OVG Sachsen-Anhalt diesen Vorstoß direkt im Keim erstickt und auf das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip verwiesen.

Weil sich der Content an ein deutschsprachiges Publikum richte, könne er einen Werbeeffekt erzielen. Somit falle diese Art der Glücksspielwerbung in den Zuständigkeitsbereich der GGL und könne durch diese verboten werden.

Das OVG Sachsen-Anhalt habe zudem klargestellt, dass das direkte Vorgehen gegen Streamer der richtige Weg sei, um potentielle Gefahren schnellstmöglich abzuwehren. Ein ganzheitliches Vorgehen gegen Streaming-Plattformen sei zwar auch möglich, aber vermutlich nicht so schnell zielführend.

Die Gefahr von Glücksspiel-Streams auf Kick

Die britische UK Gambling Commission (UKGC) hat Zahlen veröffentlicht, wonach 47 Prozent der 11- bis 16-Jährigen und 36 Prozent der 17- bis 18-Jährigen regelmäßig Streaming-Inhalte anschauen würden.

Während die Glücksspiel-Werbung auf dem größten Streaming-Portal Twitch bereits besser kontrolliert wird, gibt es auf er Plattform Kick deutlich mehr Inhalte zum Glücksspiel.

Als Twitch erste Maßnahmen gegen Glücksspiel-Streamer ergriff, nutzte Kick die Chance und füllte die Lücke. Einige Stars der Szene seien mit absurd hohen Geldbeträgen angelockt worden, um ihren Glücksspiel-Content exklusiv auf Kick zu zeigen.

GGL begrüßt Gerichtsentscheidung

Ronald Benter, Vorstand der GGL, habe sich sehr zufrieden darüber gezeigt, dass das OVG Sachsen-Anhalt im Sinne der Behörde entschieden habe:

Die Entscheidung hat eine Signalwirkung. Die GGL wird zukünftig noch stärker gegen Streamer mit Sitz im Ausland vorgehen. Dies gebietet insbesondere der Spieler- und Jugendschutz aufgrund der besonderen, dem Streaming immanenten Gefahren. Ronald Benter, Vorstand der GGL, Quelle: games & business

Es wird sich jedoch zeigen, ob die GGL erfolgreich gegen Streaming-Inhalte mit Glücksspielbezug vorgehen kann. Technisch gesehen könnten Tausende dieser Streams parallel auf diversen Plattformen stattfinden, was es schwierig machen dürfte, gegen jeden Creator, der hinter der unerlaubten Werbung steht, vorzugehen.

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