Mord an Rentnerin: Lebenslange Haft für glücksspielsüchtige Duisburgerin

Eine spielsüchtige Frau (46), ist gestern vom Landgericht Duisburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Frau wurde vorgeworfen, eine 84-jährige Rentnerin im August letzten Jahres „heimtückisch und aus Habgier“ ermordet zu haben und den Verdacht auf die 89-jährige Mitbewohnerin gelenkt zu haben. Zuvor habe die Frau Tausende von Euros von den Bankkonten der Seniorinnen entwendet und diese im Casino verspielt.

Ein Messer auf blutigem Boden

Die 84-jährige Rentnerin wurde mit 29 Messerstichen ermordet. (Symbolbild) © Hassan Rafhaan/unsplash.com

Kaltblütiger Mord an wehrloser Rentnerin

Die verurteilte Duisburgerin soll ihren älteren Nachbarinnen mit dem Einkaufen und dem Erledigen von Geldangelegenheiten geholfen haben. Aus diesem Grund habe sie einen Schlüssel zu deren Wohnung gehabt.

Am 23. August 2022 habe die Frau einen Notruf getätigt und angegeben, einen Streit in der Wohnung der beiden Seniorinnen gehört zu haben. Als sie in deren Wohnung gegangen sei, um nach dem Rechten zu sehen, habe sie die 89-Jährige mit einem Messer in der Hand vor dem Bett ihrer blutüberströmten 84-jährigen Mitbewohnerin stehen sehen.

Untersuchungen hätten ergeben, dass die 84-Jährige 29 Messerstiche erhalten habe, nachdem zuerst der Versuch gemacht worden sei, sie zu erwürgen.

Daraufhin sei die 89-Jährige verhaftet und in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung gebracht worden.

Sind Spielsüchtige voll schuldfähig?

Immer wieder werden Fälle bekannt, bei denen spielsüchtige Personen einen Mord begehen, um Geld für die Befriedigung ihrer Sucht zu erhalten, besonders dann, wenn der spielsüchtige Mensch bereits große Schulden durch das Spiel angehäuft hat.

Im Falle von Enes A. aus dem Jahr 2016 habe das physiatrische Guthaben beispielsweise ergeben, dass der Angeklagte trotz einer ausgeprägten Automaten-Spielsucht voll schuldfähig gewesen sei. Der Angeklagte wurde zu einer lebenslangen Haft verurteilt.

Wende im Fall lenkt Verdacht auf die 46-Jährige

Erst zwei Monate später habe es eine plötzliche Wende in dem Fall ergeben:

Medizinische Untersuchungen der 89-Jährigen, die demenzkrank gewesen sei, hätten aufgezeigt, dass die Frau werden physisch noch geistig in der Lage gewesen sei, ihre Mitbewohnerin zu töten. Sie habe daher zu Unrecht zwei Monate in der geschlossenen Einrichtung verbringen müssen.

Daraufhin hätten die Ermittlungsbehörden weitere Zeugen befragt. Bei dieser Befragung habe die jetzt Verurteilte widersprüchliche Angaben zum Geschehen gemacht. Daraufhin habe die Polizei ihre Wohnung durchsucht und ihr Handy beschlagnahmt.

Welche Faktoren führten zu dem Mord?

Die Ermittlungen der Polizei hätten ergeben haben, dass die Frau über einen längeren Zeitraum die Bankkonten der beiden älteren Nachbarinnen geplündert habe und 30.000 Euro entwendet habe. Dieses Geld habe sie dann im Casino verspielt.

Als die 84-Jährige einen Banktermin vereinbart habe, bei dem aufgefallen wäre, dass große Summen aus dem Bankkonto der Rentnerin verschwunden waren, scheint die 46-Jährige damit begonnen zu haben, den Mord an der Rentnerin zu planen.

Das Landgericht Duisburg habe es als erwiesen angesehen, dass die Frau ihre 84-jährige Nachbarin am 23. August 2022 ermordet habe. Dass sie versucht habe, die 89-jährige Demenzkranke als die Mörderin darzustellen, hätte das Gericht als „besonders perfide“ bezeichnet. Das Urteil ist eine lebenslange Haftstrafe.

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