Verstoß gegen EU-Recht: Muss die Merkur Group staatliche Hilfen an Nordrhein-Westfalen zurückzahlen?

Das Glücksspiel-Unternehmen WestSpiel wurde über Jahre hinweg mit vielen Millionen Euro vom Bundesland Nordrhein-Westfalen subventioniert. Die EU-Kommission habe nun entschieden, dass dies teilweise eine mit den EU-Regularien unvereinbare Maßnahme gewesen sei. Jetzt soll ein großer Teil der Summe zurückgefordert werden – vom mittlerweile neuen Betreiber Merkur.

Außenaufnahme eines EU-Gebäudes

Die EU-Kommission hat Casino-Subventionen des Landes NRW als nicht rechtmäßig eingestuft (Symbolbild). © Guillaume Périgois/unsplash.com

Staatliche Förderung auf dem Prüfstand

Gemäß der offiziellen Pressemitteilung der EU-Kommission, seien zwei Maßnahmen der staatlichen NRW.BANK zugunsten der damaligen Westdeutsche Spielbanken GmbH & Co. KG (WestSpiel) einer Prüfung unterzogen worden. Die Prüfungen hätten bereits im Jahr 2019 begonnen und seien nun zum Abschluss gekommen.

Zum einen habe die NRW.BANK dem Casino-Betreiber in den Jahren 2009 bis 2015 insgesamt 63,6 Millionen Euro zur Verlustdeckung zur Verfügung gestellt. Diese Maßnahme stelle jedoch nach Auffassung der EU-Kommission keine staatliche Beihilfe dar, da die Verlustübernahme und Gewinnabführung regulär erfolgt seien.

Anders werde eine Kapitalzuführung in Höhe von 64,8 Millionen Euro im Jahr 2015 behandelt. Diese stelle laut der EU-Kommission einen unrechtmäßigen Eingriff in den Wettbewerb dar, der die wirtschaftliche Situation von WestSpiel verbessert habe. Die Maßnahme halte einem Drittvergleich nicht stand und müsse daher rückabgewickelt werden.

Muss Merkur die Förderung zurückzahlen?

Im September 2021 wurde WestSpiel an die Gauselmann Gruppe verkauft, die heute unter dem Namen Merkur Group firmiert. Der Kaufpreis habe 141,8 Millionen Euro betragen, obwohl der Wert in der damaligen Ausschreibung auf bis zu 2,7 Milliarden Euro taxiert worden sei – auch wegen des vertraglich eingeräumten Rechts auf Expansion

Es dürfte jetzt zu klären sein, ob die Merkur Group als neuer Eigentümer des Unternehmens für die Rückzahlung der Förderbeträge an das Land NRW aufkommen müsse. Die EU-Kommission fordere zudem, dass die Erstattung der Subventionen zuzüglich Zinsen zu erfolgen habe.

Allerdings habe die EU-Kommission klargestellt, dass es sich dabei nicht um eine Strafe handle, da lediglich die Gleichbehandlung mit anderen Unternehmen wiederhergestellt werde. Dass die EU die mutmaßlich unrechtmäßigen Beihilfen des Landes NRW an die damalige WestSpiel prüfe, sei schon vor dem Verkauf an die Merkur Group bekannt gewesen.

NRW.BANK und Merkur Group halten sich bedeckt

In einer kurzen Mitteilung habe eine Sprecherin der NRW.BANK erklärt, dass die Entscheidung der EU-Kommission derzeit noch geprüft werde:

Es handelt sich um komplexe juristische Fragestellungen. Daher ist die Entscheidung der Kommission nun zunächst eingehend zu prüfen und zu analysieren Stellungnahme der NRW.BANK, Quelle: Rheinische Post

Die Merkur Group scheint sich noch nicht öffentlich zu der Situation geäußert zu haben. Es bleibt abzuwarten, ob in den nächsten Tagen noch eine Stellungnahme erfolgt oder ob die Verantwortlichen auf eine detailliertere Auskunft der EU-Kommission warten.

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