Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert mehr spezialisierte Ermittler und bessere Möglichkeiten im Kampf gegen illegales Glücksspiel

In einer Pressemitteilung habe der GdP-Bundesvorsitzende Jochen Kopelke eine Erhöhung der Anzahl an Ermittlern gefordert, die sich dem Kampf gegen das illegale Glücksspiel annehmen. Auch das Programm an Fort- und Weiterbildungen solle verbessert werden.

Offizielles Pressefoto von Jochen Kopelke

Jochen Kopelke von der Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert mehr Ermittler gegen illegales Glücksspiel. © GdP-Bundesvorstand

Zu wenig Personal und zu schlechte Ausbildung

Nach Auffassung von Kopelke gebe es zu wenig Spezialisten, die sich exklusiv mit der Ermittlung gegen das illegale Glücksspiel und den damit verbundenen kriminellen Strukturen befassen würden, wie aus der offiziellen Pressemitteilung hervorgeht.

Eine Erhöhung der Manpower sei laut Kopelke dringend erforderlich, um der wachsenden Kriminalität im Glücksspielsegment zu begegnen:

Den Strippenziehern des illegalen Glücksspiels kann die Polizei nur mit mehr und vor allem spezialisierten Ermittlerinnen und Ermittlern das Handwerk legen. Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der GdP, Quelle: Gewerkschaft der Polizei

Aus den Schilderungen geht hervor, dass die Polizei nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ zu dünn besetzt sei. Es seien auch Fort- und Weiterbildungen nötig, um Experten auf die speziellen Anforderungen, die sich im Bereich der Glücksspielkriminalität ergeben, vorzubereiten.

Fahndungserfolge dürfen nicht täuschen

Gestern wurde bekannt, dass der Polizei in Wiesbaden ein Schlag gegen das illegale Glücksspiel gelungen sei. Dabei hätten die Ermittler 75.000 Euro Bargeld beschlagnahmt und 13 Strafverfahren im Rahmen einer behördenübergreifenden Gaststättenkontrolle eingeleitet.

Meldungen dieser Art gibt es in Deutschland immer wieder. Dies darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Dunkelziffer der nicht ermittelten Delikte hoch zu sein scheint.

GdP warnt vor möglicher Entkriminalisierung des Glücksspiels

Bereits seit Monaten werden Diskussionen darüber geführt, ob das illegale Glücksspiel noch einen Platz im Strafgesetzbuch (§§ 284 ff. StGB) benötige oder über andere Straftatbestände, wie z.B. Betrug oder Steuerhinterziehung, ausreichend bekämpft werden könne.

Die GdP vertrete jedoch die klare Meinung, dass die juristischen Mittel schon jetzt zu gering seien und eher noch ausgeweitet werden müssten:

Neben einer vereinfachten Rechtslage würde die Polizeiarbeit insbesondere auch von erweiterten Ermittlungsinstrumenten wie der Telekommunikationsüberwachung profitieren. Jochen Kopelke, Bundesvorsitzender der GdP, Quelle: Gewerkschaft der Polizei

Kopelke habe betont, die Polizei wünsche sich mehr Katalogstraftaten im Zusammenhang mit dem illegalen Glücksspiel, sodass das teilweise komplizierte Rechtsgebilde entwirrt und präzisiert werde.

Sind die Strafen zu wenig abschreckend?

Kopelke habe darauf hingewiesen, dass in den meisten Fällen nur Geldstrafen verhängt würden, welche die Täter innerhalb weniger Tage mit illegalen Geldspielgeräten an anderen Orten wieder einspielen könnten.

Bei Razzien gegen das illegale Glücksspiel würden zudem meist nur die Betreiber der Lokalitäten vor Ort belangt werden – nicht aber die Hinterleute, die teilweise der organisierten Kriminalität zuzuordnen seien.

Würde es zur Entkriminalisierung des Glücksspiels kommen, könne dies den Kriminellen noch stärker als bisher in die Karten spielen. Man darf also gespannt sein, ob die Politik die Forderungen der GdP würdigt und mehr Mittel und Maßnahmen zur Verfügung stellen, um das illegale Glücksspiel in Deutschland zu bekämpfen.

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