Premier-League-Fußballklubs verstoßen gegen Verhaltenskodex zur Glücksspielwerbung für Minderjährige

Die Hälfte der englischen Premier-League-Vereine solle gegen den Verhaltenskodex zur Glücksspielwerbung für Minderjährige verstoßen haben. Es sollen Werbeanzeigen mit Links zu Glücksspielseiten auf den Portalen der Vereine geschaltet und Spieler der U18-Mannschaften in Trikots mit Wettanbieter-Logos abgebildet worden sein.

Mehrere Kinder schauen sich Glücksspiel-Inhalte auf Monitoren an (Darstellung)

Die Hälfte aller Vereine aus der englischen Premier League soll gegen den freiwilligen Verhaltenskodex zur Glücksspielwerbung für Minderjährige verstoßen haben (Symbolbild). © OnlineCasinosDeutschland.com/DALL-E

Englische Premier-League-Fußballklubs verstoßen gegen freiwilligen Verhaltenskodex

Die Hälfte der englischen Premier-League-Klubs soll laut einem Artikel des The Guardian [Link auf Englisch] gegen den freiwilligen Verhaltenskodex zur Glücksspielwerbung für Kinder verstoßen haben. Die Vereine sollen auf Webseiten, deren Inhalte sich an Minderjährige richten, Glücksspielwerbung geschaltet und Links zu Wettanbietern und Online-Casinos eingefügt haben.

Dies verstoße gegen die Vereinbarung der Premier-League-Vereine mit der Football Association, English Football League und der Women’s Super League, die seit der Fußballsaison 2024/2025 gilt. Die freiwillige Übereinkunft beinhaltet Maßnahmen zum Schutz Minderjähriger, sozialer Verantwortung, Reinvestition und Integrität. Werbeanzeigen von Sportwettenanbietern und Online-Casinos auf Webseiten, die häufig von Minderjährigen besucht werden, würden gegen diese Absprachen verstoßen.

Verbot von Glücksspielwerbung für Minderjährige in Deutschland

In Deutschland ist das Glücksspiel streng reguliert. Dies betrifft auch entsprechende Werbemaßnahmen von Sportwettenanbietern und Online-Casinos. Glücksspielwerbung, die sich gezielt an Minderjährige richtet, ist in Deutschland verboten. Werbeclips dürfen somit nicht in Fernsehprogrammen gezeigt werden, deren Inhalt überwiegend von einer minderjährigen Zielgruppe konsumiert wird. Dies gilt jedoch nicht nur für Werbung im Fernsehen oder im Internet, sondern auch für Printmedien.

Weiterhin ist Glücksspielwerbung in Deutschland untersagt, die den Eindruck vermitteln könnte, dass die Teilnahme bei einem Sportwettenanbieter oder das Spielen in einem Online-Casino die Lösung für eine finanzielle Misere darstellen könnte. Das Aufhängen von Werbeplakaten in Schulen und Bildungseinrichtungen ist ebenfalls verboten. Ein Verstoß kann mit hohen Bußgeldern und einem Entzug der deutschen Glücksspiellizenz der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) bestraft werden.

Brentford, Wolverhampton und Everton zeigen Wettlogos im Kinderbereich ihrer Online-Fanshops

Die englischen Premier-League-Vereine Brentford und Wolverhampton Wanderers sollen im Kinderbereich ihrer Online-Fanshops Logos von Sportwettenanbietern eingeblendet und somit gegen ihren eigenen Verhaltenskodex verstoßen haben.

Im Online-Fanshop der Wolverhampton Wanderers soll durch einen Klick auf das Logo von Debet (offizieller Sponsor des Vereins) sogar eine Weiterleitung zum Sportwettenangebot und Online-Casino-Bereich des Glücksspielanbieters erfolgt sein. Auf der Plattform von Brentford sei eine Weiterleitung hingegen nicht möglich gewesen.

Auch der FC Everton soll gegen den Verhaltenskodex zur Glücksspielwerbung für Minderjährige auf seiner Webseite verstoßen haben. Im Junior-Fanforum des Vereins, das sich an Heranwachsende im Alter zwischen 11 und 17 Jahren richtet, soll der FC Everton einen Link zu seinem Glücksspielsponsor Stake.com eingefügt haben.

Glücksspielwerbung auch bei englischen Spitzenteams FC Liverpool, Chelsea London und Aston Villa

Die Spitzenvereine der Premier League, FC Liverpool, FC Chelsea London und Aston Villa, sollen ebenfalls gegen den Verhaltenskodex zur Glücksspielwerbung für Minderjährige verstoßen haben.

Aston Villa soll auf seiner Webseite einen seiner Spieler aus der U18-Mannschaft in einem Trikot mit dem Logo des Glücksspielanbieters Betano abgebildet haben. Liverpool und Chelsea sollen auf den Webseiten ihrer U18-Teams Links zu Wettanbietern eingefügt haben.

Bei Chelsea London soll es sich um den Anbieter Betway handeln. Betway habe den Verein jedoch kontaktiert und um die Entfernung der Links gebeten, da das Unternehmen kein Interesse an Glücksspielwerbung für eine minderjährige Zielgruppe habe. Diesem Wunsch habe der FC Chelsea entsprochen.

Es bleibt abzuwarten, ob weitere Vereine die Glücksspielwerbung auf Bereichen ihrer Webseiten, die sich an Minderjährige richten, entfernen werden.

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