Betreiber von Corona-Testzentren verurteilt: Glücksspiel-Schulden als Motiv für Millionen-Betrug?

Der 39-jährige Kastriot T. hat an vier Standorten in Berlin zwischen April 2021 bis März 2022 Testzentren für Corona-Bürgertests betrieben. Mit der Umsetzung der Geschäftsidee habe T. unter anderem seine Glücksspielschulden bezahlen wollen. Um mehr Geld zu generieren, habe er falsche Zahlen an die Kassenärztliche Vereinigung übermittelt. Für seinen Betrug sei er nun verurteilt worden.

Mehrere Corona-Tests auf einem Haufen

Der Betreiber mehrerer Corona-Testzentren soll betrogen haben, um seine Spielsucht zu finanzieren (Symbolbild). © Alexandra Koch/pixabay.com

Vierfache Anzahl an Tests gemeldet

Bereits im März 2022 seien die Ermittlungen gegen T. gestartet, nachdem die Kassenärztliche Vereinigung Zweifel an den gemeldeten Zahlen aus den vier Testzentren geäußert habe, wie der Tagesspiegel berichtet.

Schätzungen zufolge seien lediglich rund 180.000 Tests durchgeführt worden, aber T. habe 725.591 Tests abgerechnet. Acht Millionen Euro habe er dafür in Rechnung gestellt. Allerdings sei nur etwa die Hälfte davon ausgezahlt worden, da bereits Unstimmigkeiten vermutet worden seien.

So sei aus den Unterlagen hervorgegangen, dass teilweise 60 Personen innerhalb von einer Minute getestet worden sein sollen. Bei einer Überprüfung sei zudem aufgefallen, dass identische Personen angeblich mehrfach innerhalb kürzester Zeit an mehreren Standorten getestet worden seien. Inzwischen habe T. gestanden, dass es sich dabei um bewussten Abrechnungsbetrug gehandelt habe.

Spielschulden als Motiv für Betrug

Für die Verhandlung gegen T., der sich seit August 2024 in Untersuchungshaft befinde, habe das Gericht ursprünglich sechs Tage angesetzt. Allerdings habe sich der Angeklagte direkt geständig gezeigt, was den Prozess beschleunigt habe.

Er habe erklärt, “das Maß verloren” zu haben. Durch Verluste im Glücksspiel, insbesondere beim Poker, sei er in eine finanziell beklemmende Lage gerutscht. Es habe sich nach Aussage von T. herumgesprochen, dass die Kassenärztliche Vereinigung “die Zahlen nicht richtig kontrolliert”.

Dies habe T. als Ausweg angesehen, um seine Glücksspielschulden zu bezahlen. Zur Vertuschung seiner Tat habe er eine Scheinfirma gegründet und als angeblicher italienischer Geschäftsmann agiert.

Vermindert pathologisches Spielen die Schuldfähigkeit?

Forscher bewerten die Spielsucht als gefährliche Verhaltensstörung, die häufig unterschätzt werde.

Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes (BGH) sei jedoch pathologisches Spielverhalten für sich genommen “keine die Schuldfähigkeit erheblich einschränkende oder […] krankhafte seelische Störung”. Allerdings habe der BGH ebenso erklärt, dass eine gravierende Persönlichkeitsänderung oder massive Entzugserscheinungen im Zusammenhang mit einer Spielsucht die Schuldfähigkeit in bestimmten Fällen beeinträchtigen könnten.

Lang geplante Straftaten mit zeitaufwendiger Vorbereitung seien jedoch ein Anzeichen dafür, dass die kriminell handelnde Person als voll schuldfähig einzustufen sei. Die Spielleidenschaft eines Täters bedürfe in jedem Fall einer besonderen Darlegung in der Verhandlung, um bei der Klärung der Schuldfähigkeit berücksichtigt zu werden.

Mehrjährige Haftstrafe verkündet

Die Staatsanwaltschaft habe fünfeinhalb Jahre Haft für T. gefordert, während der Verteidiger aufgrund des schnellen Schuldeingeständnisses auf drei Jahre und neun Monate plädiert habe.

Letztlich sei T. zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, wobei das Urteil noch nicht rechtskräftig sei. Eine mögliche Minderung der Schuldfähigkeit wegen Spielsucht scheint nicht thematisiert worden zu sein.

Neben der zu verbüßenden Haftstrafe müsse T. auch das vereinnahmte Geld zurückzahlen. Ob dieses Geld noch in Teilen auf den Bankkonten von T. liege, scheint derzeit noch unklar zu sein.

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