UKGC kritisiert Entwickler von Glücksspielen: Lizenzierte Spiele auf illegalen Casino-Websites entdeckt
Die UK Gambling Commission (UKGC), die Glücksspielbehörde Großbritanniens, hat eine öffentliche Warnung gegen alle Entwickler von Glücksspiel-Software ausgesprochen. Die UKGC habe festgestellt, dass Spiele von lizenzierten B2B-Anbietern vermehrt auch auf nicht-lizenzierten Plattformen aufzutauchen scheinen. Dies könnte Konsequenzen nach sich ziehen, sofern die Entwickler keine Maßnahmen ergreifen.
UKGC fordert Kooperationsbereitschaft ein
In einer offiziellen Mitteilung [Seite auf Englisch] habe die UKGC erklärt, ihr sei aufgefallen, dass Live-Casino-Spiele, Slots und andere Glücksspiele lizenzierter Software-Hersteller teilweise auch auf nicht-lizenzierten Websites auffindbar und spielbar seien.
Schon seit Ende Dezember ist bekannt, dass die UKGC aus diesem Grund den Spielehersteller Evolution Gaming einer Lizenzprüfung unterziehe [Artikel auf Englisch]. Der Einzelfall scheint die UKGC nun zu einer generellen Warnung bewogen zu haben.
Die UKGC habe die Software-Entwickler dazu angehalten, ihre Geschäftsbeziehungen zukünftig noch genauer zu überwachen. Dies solle sicherstellen, dass ihre Spiele nicht auf dem Schwarzmarkt zur Verfügung gestellt würden, der von der UKGC derzeit genau beobachtet werde.
Insbesondere habe die UKGC die Vermutung angestellt, dass Drittanbieter als Vertriebspartner eine besondere Rolle bei der Verbreitung der eigentlich legalen Software auf illegalen Websites spielen könnten. Diese würden die Spiele an Schwarzmarkt-Plattformen weiterverkaufen. Entwickler, die an dieser Vertriebspraxis festhalten, würden nach Aussage der UKGC “fahrlässig” handeln und ihre Lizenz gefährden.
Wie effektiv ist das mehrstufige Lizenz-System der GGL?
Auf der sogenannten Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) sind alle lizenzierten Online-Glücksspielanbieter in Deutschland aufgeführt. Wer z.B. eine Online-Spielothek betreiben möchte, benötigt eine Lizenz der GGL und einen Eintrag auf der Whitelist.
Zudem müssen auch die Software-Entwickler mit der GGL kooperieren und ihre Spiele auf Eignung für den deutschen Glücksspielmarkt testen lassen. Die GGL prüft beispielsweise, ob die Spiele mit illegalen Mechanismen, wie z.B. einer Autoplay-Funktion oder einem progressiven Jackpot ausgestattet sind. Dann wären sie in Deutschland nicht lizenzierbar.
Im letzten Schritt benötigen wiederum die Plattformen eine sogenannte Einzelspielgenehmigung für jedes Spiel, das auf der Seite gespielt werden kann. Ein Slot-Klassiker, wie Book of Ra muss also einerseits vom Hersteller (in diesem Fall NOVOLINE) lizenziert werden. Andererseits muss auch jede Online-Spielothek eine Einzelspielgenehmigung für ihre individuelle Version von Book of Ra einholen, um sicherzustellen, dass alle Regeln eingehalten werden.
Die GGL hat in der Vergangenheit selbst eingeräumt, dass der mehrstufige Lizenzierungsprozess mit einem hohen Aufwand verbunden sei. Ob diese Maßnahme dafür sorgt, dass weniger Slots auf illegalen Websites und mit nicht erlaubten Funktionen betrieben werden, darf angezweifelt werden.
Verdeckte Ermittlungen durch UKGC angekündigt
Sollten illegale Aktivitäten festgestellt werden, sei die UKGC unmittelbar davon in Kenntnis zu setzen. Doch das scheint der Behörde nicht zu reichen. Die Entwickler seien nach Aussagen der UKGC darüber hinaus in der Pflicht, präventive Maßnahmen zu ergreifen und zu dokumentieren, damit es zu derartigen Verstößen nicht mehr kommen könne.
Die UKGC scheint es zudem nicht bei Warnungen belassen zu wollen. Stattdessen habe die Glücksspielbehörde angekündigt, in nächster Zeit verdeckte Ermittlungen durchführen zu wollen und dafür Testnutzer auf die illegalen Seiten einschleusen werde.