Oberster Gerichtshof in Österreich trifft Entscheidung: Spielsüchtiger Arzt erhält knapp 2,8 Millionen Euro von Bet-at-home zurück
Der Oberste Gerichtshof Österreichs (OGH) hat das börsennotierte Glücksspielunternehmen Bet-at-home zu einer Rückzahlung von Spielerverlusten in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro verurteilt. Das Geld gehe an einen Arzt, der vom Gericht als spielsüchtig und nicht geschäftsfähig eingestuft worden sei.
Urteil des OGH fußt auf verschiedenen Argumenten
Dass Bet-at-home einem Spieler seine Verluste in Höhe von rund 2,8 Millionen Euro erstatten müsse, lasse sich hauptsächlich auf einen Verstoß gegen das österreichische Gücksspielrecht erklären [Artikel auf Englisch], wie das Fachmagazin iGaming Business erklärt.
Der OGH habe entschieden, dass das Casino-Angebot von Bet-at-home, bei dem ein Arzt zwischen August 2018 und Juli 2020 einen Millionenbetrag verspielt habe, nicht rechtmäßig gewesen sei und somit rückwirkend als nichtig betrachtet werden müsse. Erst im Jahr 2021 habe sich der Anbieter schließlich aus dem illegalen österreichischem Markt zurückgezogen.
Auf dem Newsportal puls24.at wurde der Kläger zitiert, der von seiner enormen Spielsucht berichtet habe:
Diese Online-Spiele machen definitiv spielsüchtig. Ich habe in jeder freien Minute nur noch gezockt und so über die Jahre ein Vermögen verloren. Erst Jahre später konnte ich meine Spielsucht in den Griff bekommen und habe dann realisiert, dass ich Millionen verspielte – Klaus L., Arzt, Quelle: puls24.at
Neben der unerlaubten Veranstaltung von Glücksspielen sei Bet-at-home auch anzulasten, dass der Anbieter derart hohe Verluste bei einem offensichtlich süchtigen Spieler zugelassen habe. Das Gericht habe den Arzt als nicht geschäftsfähig eingestuft, was die Revision über den Vorwurf des unerlaubten Glücksspiels hinaus erschwere.
OGH entwirrt Firmengeflecht von Bet-at-home
Das ursprüngliche Urteil stamme bereits aus dem Jahr 2022 und habe die Bet-at-Home Entertainment Ltd. mit Sitz auf Malta betroffen. Das Unternehmen habe in Konsequenz bereits Rückstellungen für die Erstattung der Verluste gebildet.
Allerdings sei die beklagte Firma in Konkurs gegangen und befinde sich in Liquidation. Möglicherweise hatte sich die Bet-at-home AG als Muttergesellschaft erhofft, dass damit auch die Ansprüche aus dem Urteil erlöschen würden.
Nun habe jedoch der OGH entschieden, dass die Bet-at-home AG in Verbindung mit der Bet-at-home Internet Ltd. die Haftung übernehmen müsste. Als Grund hierfür sei genannt worden, dass die Firmen das Angebot unterstützt und von Gewinnen profitiert hätten. Somit könnten sich die verbundenen Unternehmen nicht aus der Verantwortung ziehen.
Harte Zeiten für Bet-at-home
Die zu leistende Strafzahlung könnte das Jahresergebnis empfindlich beeinflussen. Bisher habe Bet-at-home noch mit einem Ergebnis von bis zu 2,5 Millionen Euro gerechnet.
Doch nicht nur in Österreich, sondern auch in Großbritannien und in der Schweiz soll Bet-at-home Probleme haben. Während in Großbritannien die Lizenz suspendiert worden sei, fordere die Schweiz nach einem Urteil des Schweizer Bundesgerichts Steuern in Millionenhöhe nach.
Ein banger Blick dürfte auch in Richtung Deutschland gerichtet werden. Hier sind die Prozesse jedoch ausgesetzt, bis der Europäische Gerichtshof (EuGH) ein Grundsatzurteil zur Behandlung von Sportwetten-Verlusten getroffen hat.