Manipulierte Spielautomaten: Ex-Spielhallen-Betreiber und verurteilter Steuerhinterzieher zahlt halbe Million Euro zurück

Aktuell läuft ein Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten (Berlin) gegen den ehemaligen Berliner Spielhallen-Betreiber Erkan A. (44). Er habe von 2011 bis 2014 manipulierte Spielautomaten betrieben und auf diese Weise mehr als eine Million Euro Steuern hinterzogen. Der Angeklagte sei geständig und rückzahlungsbereit.

Mehrere Spielautomaten in einer Reihe

Ein Ex-Betreiber von Spielautomaten in Berlin hat mit einer Software systematisch Steuern hinterzogen (Symbolbild). © djedj/pixabay.com

Systematischer Steuerbetrug mit Software

In einem aktuellen Beitrag erklärt die BZ den zeitlichen Ablauf des Spielautomaten-Betrugs. Demnach habe A. seit 2011 sechs Spielhallen mit dem Namen Casino21 und vier Gaststätten mit Geldspielgeräten betrieben. An weiteren acht Orten habe er zudem Automaten aufgestellt, ohne der Betreiber der Lokalitäten zu sein.

Bis 2014 habe der Betreiber ordnungsgemäß seine Umsatz-, Gewerbe- und Einkommensteuer bezahlt. Ob ihm damals schon klar gewesen sei, dass unter dem Aktenzeichen Az. 246 Js 562/12 gegen ihn seit 2012 ermittelt worden sei, scheint unklar.

Im Jahr 2014 habe das Landeskriminalamt (LKA) eine Durchsuchung durchgeführt und dabei belastende Unterlagen sichergestellt. Erst im Jahr 2017 sei jedoch das komplette Ausmaß aktenkundig geworden.

Das Ergebnis: An 39 von 92 Geräten habe A. Software-Manipulationen vorgenommen, um Einnahmen zu verschleiern. Die Software habe die erzielten Umsätze halbiert, sodass A. rund eine halbe Million Euro Steuern hätte sparen können.

Parallelen zu anderen Steuer-Skandalen

Erkan A. ist bei weitem nicht der einzige Aufsteller von Spielautomaten, der bei der Erfassung der steuerlichen Bemessungsgrundlage betrogen hat. In einer Dokumentation haben der NDR, WDR sowie die SZ darüber berichtet, dass der Auslesestreifen gängiger Spielautomaten vor 2021 einfach zu manipulieren gewesen sei.

Wie im Fall von Erkan A. sei eine Software zum Einsatz gekommen, um die angezeigten Einsätze auf die Hälfte zu reduzieren. Inzwischen sei ein sogenannter Fiskaldatenspeicher mit digitaler Signatur vorgeschrieben, sodass die Methode nicht mehr in dieser Form anwendbar wäre. Allerdings seien die Kontrollen lückenhaft und es werde eine hohe Dunkelziffer vermutet.

Dass es auch ohne kriminelle Software geht, zeigt ein Fall aus dem Mai vergangenen Jahres. Damals wurde bekannt, dass ein pensionierter Ex-Stadtinspektor aus Braunschweig zwischen Januar 2012 bis November 2015 rund 3,6 Millionen Euro Spieleinsätze nicht erfasst haben soll. Der Betrug sei manuell beim Überführen der Zahlen vom Auslesestreifen in die Datenbank erfolgt. Trotz Fiskaldatenspeicher könnte dies auch im Jahr 2025 noch geschehen.

Betreiber gesteht Schuld ein und leistet Anzahlung

Der Anklageschrift sei zu entnehmen, dass A. nicht nur seine Schuld im vollen Umfang gestanden habe. Er habe auch 521.753,86 der exakt 1.036.703,31 geschuldeten Euro bereits zurückgezahlt.

Das Schuldeingeständnis und die geleistete Anzahlung habe die Richter beeindruckt und scheinbar milde gestimmt. Der Verurteilte müsse demnach nur noch weitere 375.000 Euro zurückzahlen und erhalte eine Strafe von eineinhalb Jahren auf Bewährung für Steuerhinterziehung in neun Fällen.

Wie schwer den Angeklagten die Rückzahlung der Steuern belastet, ist unklar. Inzwischen habe er sein einstiges Gewerbe komplett aufgegeben und lebe mittlerweile von Einnahmen aus der Vermietung von Immobilien. Darüber, ob das Geld für diese Immobilien aus den Gewinnen der Spielautomaten stammt, kann nur spekuliert werden.

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