Steuerhinterziehung in Spielhallen: Ehemaliger Behördenmitarbeiter vor Gericht wegen systematischen Betrugs

In Braunschweig wird seit Dienstag ein Fall vor Gericht verhandelt, bei dem es um einen mutmaßlich korrupten Ex-Stadtinspektor geht. Der inzwischen pensionierte 69-Jährige habe zwischen 2012 und 2015 Spielhallenbetreiber bei der Steuerhinterziehung unterstützt. Dafür solle er Gegenleistungen erhalten haben.

Aufnahme einer Fußgängerzone in Braunschweig

In Braunschweig steht ein ehemaliger Behördenmitarbeiter wegen Glücksspiel-Korruption vor Gericht (Symbolbild). © Jonathan Kemper/unsplash.com

Einnahmen in Höhe von 3,6 Millionen Euro unterschlagen

Der Angeklagte sei im Zeitraum zwischen Januar 2012 bis November 2015 der einzige zuständige Sachbearbeiter für die Erfassung der Vergnügungssteuer in Braunschweig gewesen, wie das Magazin regionalheute.de berichtet.

Seine Aufgabe sei es gewesen, die Auslesestreifen der Spielautomaten zu erfassen und mit der Anmeldung der Vergnügungssteuer seitens der Spielhallenbetreiber abzugleichen. Bei diesem Abgleich habe der Angeklagte zu niedrige Beträge in die Datenbank eingetragen, was zu einer reduzierten Steuerlast geführt habe.

Über die Jahre sei aufgrund dieser Manipulation ein Spielertrag von 3,6 Millionen Euro nicht erfasst worden, sodass der Stadt Braunschweig Steuereinnahmen von über 700.000 Euro entgangen seien.

Laut Informationen der BILD-Zeitung habe es 140 Fälle dieser Art gegeben. Mindestens 72.400 Euro habe der ehemalige Beamte für den Steuerbetrug als Schmiergeld erhalten. Zudem habe es Gefälligkeiten, wie den Ausgleich von Getränkeschulden, gegeben.

Steuern belasten Spielhallenbetreiber enorm

Immer mehr Spielhallenbetreiber stellen Ihren Geschäftsbetrieb in Deutschland ein, weil sie die Vorschriften als zu streng erachten. Neben der regional unterschiedlichen Vergnügungssteuer, die im zweistelligen Prozentbereich liegen kann, müssen legal tätige Spielhallenbetreiber auch noch Umsatzsteuer abführen, während das Geschäft im Internet pauschal mit 5,3 % und damit deutlich attraktiver besteuert wird.

Wer sich als Spielhallenbetreiber an die Vorschriften hält, kann seinen Spielern lediglich niedrigere Auszahlungsquoten bieten, als es auf dem Schwarzmarkt möglich ist, wo Steuern hinterzogen und Spielerschutz-Maßnahmen ignoriert werden.

Experten kritisieren, dass die Dunkelziffer auf dem Schwarzmarkt tendenziell ansteige, auch wenn die Kontrolldichte zunehme. Ob Steuerentlastungen eine Lösung darstellen würden, muss die Politik entscheiden.

Geständnis setzt Spielhallenbetreiber unter Druck

Der Angeklagte habe sich inzwischen zu den Korruptionsvorwürfen bekannt, auch wenn er zu Prozessbeginn von krankheitsbedingten Erinnerungslücken berichtet habe.

Es scheint unstrittig zu sein, dass die Spielhallenbetreiber ihre Steuern nachzahlen müssen. Inzwischen seien bereits 542.000 Euro der Steuerschulden durch die Betreiber getilgt worden. Ob es nur bei dieser Rückzahlungsverpflichtung bleibt oder ob weitere Strafen zu erwarten sind, werde sich nun vor Gericht entscheiden.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wolle aufdecken, wer an dem Konstrukt mitgewirkt habe und welche Zahlungen geflossen seien. Es wird spannend zu verfolgen sein, was an den nächsten Verhandlungstagen, die für den 03.06., 17.06., 20.06., 27.06. und 02.07. angesetzt seien, noch ans Licht kommen wird.

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