Muss man Einnahmen aus Glücksspielen, Quizshows und Lotto versteuern? Der Bund der Steuerzahler klärt auf!
- Einnahmen aus Glücksspielen sind laut Bund der Steuerzahler steuerfrei
- Profi-Pokerspieler und regelmäßige Quizshow-Teilnehmer können steuerpflichtig sein
- Vererbte und verschenkte Glücksspieleinnahmen können der Erbschaftsteuer unterliegen

Der Bund der Steuerzahler erklärt, dass Glücksspiel-Einnahmen in der Regel nicht zu versteuern sind (Symbolbild). © Christian Dubovan/unsplash.com
Glücksspiel-Einnahmen überwiegend steuerfrei
Aufgrund unterschiedlicher Darstellungen im Internet hat der Bund der Steuerzahler gegenüber der Presse erklärt, dass Glücksspielgewinne in Deutschland grundsätzlich steuerfrei seien.
Konkret habe der Bund der Steuerzahler mehrere Beispiele für steuerfreie Gewinne benannt:
- Lotto-Gewinne
- Gewinne bei Sportwetten
- Gewinne bei Casino-Spielen
- Gewinne bei Quizshows
Grundlage für die Steuerfreiheit sei laut Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler die “einmalige Vermögensmehrung”. Bei Quiz- und Spielshows wie Wer wird Millionär oder den Show-Formaten von Stefan Raab ist beispielsweise eine mehrfache Teilnahme ausgeschlossen, was den Hintergrund der Aussage erklären könnte.
Dass Spieler auch mehrfach den Lotto-Jackpot knacken oder bei Sportwetten und im Casino gewinnen können, scheint für die Einstufung nicht relevant zu sein. Der Bund der Steuerzahler nimmt hier jedoch keine Begründung oder Konkretisierung vor.
Sonderregeln für Pokerprofis?
Der Bund der Steuerzahler hat darauf verzichtet, Einnahmen aus Pokerturnieren in die Liste der steuerfreien Glücksspiele aufzunehmen. Grund hierfür sei, dass die regelmäßige Teilnahme an Pokerturnieren dazu führe, dass das Finanzamt gewerbsmäßiges Handeln unterstellen könne. Im Jahr 2012 hatte der Bundesfinanzhof erstmals ein entsprechendes Urteil gesprochen.
Gleiches gelte für Personen, die häufiger bei Quizshows antreten und immer wieder Einnahmen daraus erzielen. Auch bei Reality-Formaten könnten teilweise Steuern anfallen, z.B. wenn den Teilnehmern geldwerte Leistungen gewährt würden.
Vorsicht bei Erbschaften, Schenkungen und Zinsen
Der Bund der Steuerzahler habe darauf hingewiesen, dass das Vererben oder Verschenken von hohen Glücksspiel-Einnahmen unter Umständen der Erbschaftsteuer unterliege, sofern die Freibeträge überschritten würden.
Wer sein gewonnenes Geld anlegt, z.B. auf einem Tagesgeldkonto oder an der Börse, müsse auf das neu erwirtschaftete Geld ebenfalls Steuern bezahlen. Hier werde in Deutschland Kapitalertragsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig.
Einzelfallbetrachtungen könnten notwendig sein
Ein klares Indiz für die steuerliche Relevanz eines Gewinns sei gegeben, wenn dieser im “Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit” stehe. Neben den bereits erwähnten professionellen Pokerspielern habe der Bund der Steuerzahler auch angedeutet, dass Gewinne aus berufsbezogenen Gewinnspielen steuerpflichtig sein könnten. Ein Beispiel könnte eine Lotterie sein, an der nur Angestellte einer Firma teilnehmen können.
Es scheint aber auch viele Grauzonen zu geben. Unklar dürfte auch sein, ob Glücksspiel-Streamer, die hohe Summen beim Glücksspiel verspielen und dafür mutmaßlich finanziell entschädigt werden, auf diese Ausgleichszahlung Steuern zahlen müssen.
Hinweis: Wer daran zweifelt, wie sein Gewinn steuerlich zu bewerten ist, sollte sich direkt ans Finanzamt wenden. Es ist zu beachten, dass der Bund der Steuerzahler ein Verein und keine offizielle Behörde ist.