Europäischer Gerichtshof soll über Erstattung von Spielverlusten bei Sportwetten-Anbietern entscheiden

In mehreren Verfahren rund um die Erstattung von Spielverlusten bei Sportwetten-Anbietern wurden die Verhandlungen vor dem Bundesgerichtshof (BGH) kurzfristig abgesagt. Der BGH habe dennoch zumindest einen Hinweisbeschluss veröffentlicht, der zu Rechtsverwirrungen führen könne, wie ein Münchner Anwalt fürchte. Er fordere im Einklang mit dem Landesgericht Erfurt, dass sämtliche Fälle in letzter Instanz vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden werden sollten.

EU-Flaggen in Brüssel

Die Entscheidung zur Erstattung von Sportwetten-Verlusten könnte künftig der EuGH treffen (Symbolbild). © Guillaume Périgois/unsplash.com

Kritik am Hinweisbeschluss des BGH

In einem 25-seitigen Hinweisbeschluss habe der BGH Stellung zum Betano-Fall bezogen und den Sportwetten-Anbietern geringe Chancen auf einen positiven Ausgang des Urteils eingeräumt.

Diese Vorgehensweise sei sowohl von einem Münchner Anwalt der Kanzlei Hambach & Hambach als auch vom Landesgericht Erfurt scharf kritisiert worden.

Christian Reidel, Partner bei Hambach & Hambach und ehemaliger Zivilrichter, habe klare Argumente dafür, warum die Fälle nicht in letzter Instanz vom BGH entschieden werden dürften:

Das Landgericht Erfurt kritisiert zurecht den Umgang der deutschen Gerichte mit den Spielerklagen. Denn es wurde bislang mit großem Aufwand begründet, warum sich die Gerichte nicht zur Vorlage an den EuGH verpflichtet sahen, anstatt die nötige Rechtsklarheit bei der Anwendung Europäischen Rechts zu schaffen. Christian Reidel, Partner bei Hambach & Hambach, Quelle: ISA Guide

Ein Ausgang der Verfahren vor dem BGH und EuGH scheint aktuell noch völlig offen, denn in unteren Instanzen hätten die Gerichte bisher in beide Richtungen entschieden.

Bisher gibt es noch kein BGH-Urteil

In diesem Jahr gab es bereits zwei Fälle, die vor dem BGH verhandelt werden sollten und bei denen die Verhandlungen kurzfristig abgesagt wurden. Beide Fälle sind jedoch in ihrer Ausgangssituation unterschiedlich gelagert.

Der österreichische Sportwetten-Anbieter Betano habe in erster Instanz gegen einen klagenden Spieler verloren und die angesetzte BGH-Verhandlung platzen lassen. Somit habe das Urteil des Oberlandesgerichtes Dresden Bestand gehabt, wonach Betano dem Spieler 12.000 Euro zurückerstatten müsse.

In einem anderen Fall hat das Unternehmen Gamesright den Sportwetten-Anbieter Tipico verklagt, um für einen Mandanten ebenfalls eine derartige Rückerstattung in Höhe von 3.719,26 € zuzüglich Zinsen zu erwirken.

Allerdings habe der Kläger in diesem Fall in erster Instanz kein Recht bekommen und werde vor dem BGH in Revision gehen. Der erste Termin wurde abgesagt, doch nachdem außergerichtliche Verhandlungen gescheitert seien, habe der BGH nun den 27.06.2024 als neues Datum festgesetzt.

Eine ganze Branche blickt auf BGH und EuGH

Beide Seiten hätten bis Mitte Juni Zeit zur Stellungnahme. Ob dann Fälle vom BGH entschieden werden oder direkt bzw. im Anschluss vor dem EuGH landen, wird sich noch zeigen.

In jedem Fall dürfte eine Urteilsverkündung einen Präzedenzfall für eine der beiden Parteien schaffen. Entweder könnte dies eine Klagewelle gegen Sportwetten-Anbieter lostreten oder die Einstellung sämtlicher Bemühungen dieser Art bedeuten.

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