Online Casino soll 95.000 Euro zurückzahlen: Wird der Spieler das Geld erhalten?

Das Landgericht Aachen hat zwei Betreiber eines ehemaligen Glücksspielportals casinoclub.com zur Rückzahlung von 95.475,55 € zuzüglich Zinsen an einen Spieler verurteilt. Dieser habe diese Summe vom 01.10.2013 bis 12.10.2020 auf der Website verspielt und jetzt gegen die Verluste geklagt. Allerdings scheint aus mehreren Gründen strittig zu sein, ob er das Geld wirklich bekommen wird.

Fassade des LG Aachen

Das LG Aachen hat der Klage eines Spielers gegen ein Online Casino stattgegeben (Symbolbild). © Norbert Schnitzler/Wikipedia

Gericht erkennt Nichtigkeit der Vertragsgrundlage

Die unter dem Aktenzeichen Az. 12 O 353/23 verhandelte Klage vor dem Landgericht Aachen habe der Spieler gegen zwei Unternehmen geführt. Bis Ende 2013 sei die Gaming VC Corporation Limited Betreiber von casinoclub.com gewesen, danach sei das Geschäft von der Martingale Malta 2 Limited übernommen worden.

Bei beiden Unternehmen handle es sich um Firmen mit Sitz auf Malta, die im betreffenden Zeitraum über eine Lizenz der Malta Gaming Authority (MGA) verfügt hätten. Diese sei nach Auffassung des Gerichts im betreffenden Zeitraum jedoch nicht ausreichend gewesen, um legale Online-Glücksspiel in Deutschland anzubieten.

Der Anwalt des Spielers habe damit argumentiert, die maltesischen Unternehmen hätten gegen § 4 Abs. 4 GlüStV 2012 verstoßen, sodass eine Nichtigkeit des Vertrags zwischen Spieler und Casino gemäß § 134 BGB festzustellen sei. Das Gericht sei dieser Argumentation gefolgt.

Uneinheitliche Entscheidungen sorgen für Verwirrung

Es wirkt überraschend, dass das Landgericht Aachen eine Entscheidung zugunsten des Spielers getroffen hat, obwohl das Landgericht Erfurt erst kürzlich in einem ähnlichen Sachverhalt den Europäischen Gerichtshof (EuGH) mit einem langen Fragenkatalog angerufen hat. Selbst der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Juli 2024 ein Sportwetten-Verfahren an den EuGH weitergereicht.

Schon in der Vergangenheit ist es dazu gekommen, dass Gerichte unterer Instanzen bei vergleichbaren Sachverhalten unterschiedlich entschieden haben. Zu abschließenden Revisionsverhandlungen vor dem BGH oder dem EuGH ist es jedoch nie gekommen. In der Regel wurden die Verfahren mit außergerichtlichen Vergleichen beendet.

Erst im Rahmen des genannten Sportwetten-Falls aus dem Juli 2024 sollte eine Entscheidung mit Grundsatzcharakter durch den BGH herbeigeführt werden. Solange der EuGH nicht die Fragen des BGH beantwortet, scheinen die Verhandlungen jedoch auf Eis zu liegen.

Durchsetzung der Ansprüche unklar

Die ehemalige Gaming VC Corporation Limited scheint nicht mehr unter diesem Namen am Markt aktiv zu sein. Recherchen unserer Redaktion zufolge scheint die Gaming VC Corporation Limited als Teil der GVC Holding in dem börsennotierten Glücksspielkonzern Entain aufgegangen zu sein.

Die Martingale Malta 2 Limited ist wiederum eine Tochtergesellschaft von Entain und betreibt unter anderem den in Deutschland lizenzierten Nachfolger von casinoclub.com, der aufgrund des Verbotes von Online-Tischspielen in SlotClub umbenannt wurde.

Zunächst einmal dürfte zu klären sein, wer dem Spieler das Geld überhaupt erstatten soll. Während Entain seinen Sitz in Douglas (Isle of Man) hat, ist die Martingale Malta 2 Limited auf Malta ansässig und dort mutmaßlich durch das unionsrechtlich umstrittene Bill No. 55 vor Regressforderungen aus dem Ausland geschützt. Wie sich die Ansprüche des Spielers zwischen der Gaming VC Corporation Limited und der Martingale Malta 2 Limited aufteilen, lässt sich nicht aus der Klageschrift entnehmen.

Darüber hinaus könnten die beklagten Unternehmen noch in Revision gehen, um das Verfahren auf höherer Instanz entscheiden zu lassen. Dann könnte ein weiterer Fall beim EuGH landen, der in diesem Jahr mit seinen Urteilen die Weichen für die Rechtsprechung im Glücksspiel entscheidend stellen könnte.

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