Illegales Glücksspiel innerhalb der EU: Polen möchte Arbeitsgruppe zur Bekämpfung des Schwarzmarktes gründen
Alle sechs Monate wechselt der Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Vom 01. Januar bis 30. Juni kommt diese Rolle Polen zu. Als ein mögliches Aktionsfeld habe die Regierung in Warschau ein EU-weites Vorgehen gegen illegales Glücksspiel ausgemacht. Hierfür könnte eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden, die sich mit regulatorischen Best Practices und deren Umsetzung befassen soll.
Gremium soll neue Konzepte erarbeiten
Der auf Glücksspielrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Carsten Bringmann berichtet auf der Website glueckspielwesen.de, Polen wolle eine “Plattform für den Austausch von Erfahrungen und Strategien zum gemeinsamen Umgang mit illegalen Glücksspielangeboten” schaffen. Experten aus allen EU-Staaten seien als Mitglieder des Gremiums vorgesehen.
Die Arbeitsgruppe solle sich regelmäßig zu regulatorischen Möglichkeiten austauschen und Ansätze zur technischen Umsetzbarkeit entwickeln. Der Einbezug von Künstlicher Intelligenz werde dabei als große Chance angesehen.
Dass internationale Maßnahmen, wie beispielsweise länderübergreifende Glücksspielsperren, funktionieren können, zeigt die jüngst getroffene Vereinbarung zwischen Liechtenstein und der Schweiz. Die Länder haben sich darauf verständigt, ein gemeinsames Register zu führen, um potentiell spielsüchtige Spieler grenzübergreifend besser zu schützen.
Die polnische Regierung habe als Argument für eine verstärkte Zusammenarbeit angeführt, dass europaweit den Staaten durch illegales Glücksspiel rund 7,2 Milliarden Euro an nicht realisierten Steuern entgehen würden. Neben einer mutmaßlichen Verbesserung des Spielerschutzes durch die Kanalisierung in den legalen Markt, scheint es also auch finanzielle Anreize zu geben.
Wie wird Malta reagieren?
Mit Malta gibt es einen EU-Mitgliedsstaat, der als Hochburg des Glücksspiels gilt. Die Lizenz der Malta Gaming Authority (MGA) wird von vielen Anbietern genutzt, die beispielsweise in Deutschland als illegal eingestuft werden. Aus Sicht der Anbieter würden diese sich hingegen rechtmäßig auf die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU beziehen, die im Glücksspielkontext noch abschließend durch den EuGH zu bewerten ist.
Für Glücksspielbehörden und Gerichte erschweren maltesische Gesetze, darunter das sogenannte Bill No. 55, die rechtliche Handhabe gegen Glücksspielunternehmen mit Sitz auf Malta. Der Inselstaat schirmt die von der MGA lizenzierten Firmen regelrecht ab und könnte damit gegen EU-Recht verstoßen. Eine entsprechende Entscheidung steht jedoch noch aus.
Konkrete Handhabe der EU fraglich
Bringmann habe betont, die EU verfüge über keine Kompetenz zur einheitlichen Regulierung des zulässigen Glücksspielangebotes. Dies obliege allein den Mitgliedstaaten auf nationaler Ebene.
Allerdings könne der Austausch der Mitgliedstaaten im Allgemeinen und der nationalen Glücksspielbehörden im Speziellen verbessert werden. Die Förderung der internationalen Zusammenarbeit sei ohnehin bereits in den Glücksspiel-Statuten zahlreicher Länder verankert. Es fehle nur eine Plattform, um die Kooperation zu vereinfachen.
Ob es Polen gelingen wird, die Arbeitsgruppe bis zum Ende der Amtszeit an der Spitze des Rates der Europäischen Union zu etablieren, wird sich zeigen. Ab Juli 2025 wird Dänemark das Amt übernehmen. Die European Betting and Gaming Association (EGBA) hat in der Vergangenheit mehrfach betont, dass die dänische Glücksspielregulierung ein Best Practice darstellen würde. Es erscheint also denkbar, dass die polnische Initiative während der dänischen Amtszeit fortgeführt werden könnte.