GGL und DSWV kritisieren Berichte über eine Geheimvereinbarung zur Erhöhung der Glücksspiel-Einzahlungslimits
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) haben sich gegen die Berichterstattung über eine angebliche Geheimabsprache zwischen Bundesländern und Glücksspielanbietern zur Erhöhung der Einzahlungslimits gewehrt. Beide Organisationen hätten diese Darstellung als falsch bezeichnet und seien davon überzeugt, dass die Schufa-G-Abfrage ein geeignetes Verfahren zur Anpassung der Einzahlungslimits sei.

Die GGL und der DSWV streiten Geheimabsprachen zur Erhöhung von Einzahlungslimits im Glücksspiel ab (Symbolbild). © Kristina Flour/unsplash.com
GGL sieht keinen Handlungsbedarf
Kürzlich wurde bekannt, dass eine weitreichend unbekannte Vereinbarung zwischen den Innenministern der Bundesländer und Online-Glücksspielanbietern es ermögliche, die im Glücksspielstaatsvertrag festgelegten Einzahlungslimits von 1.000 Euro pro Monat zu umgehen. Durch die Einholung einer sogenannten Schufa-G-Auskunft könnten Spieler ihre Limits erhöhen, ohne detaillierte Einkommens- oder Vermögensnachweise erbringen zu müssen.
In einer aktuellen Stellungnahme in Form eines FAQ-Katalogs erklärt die GGL, dass die Schufa-G-Auskunft nach Auffassung der Behörde ein zulässiges Instrument zur Beurteilung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Spielern sei.
Die Maßnahme diene dem Spielerschutz, indem sie sicherstelle, dass nur finanziell leistungsfähige Personen höhere Einzahlungslimits erhielten. Die Behörde betont, dass die Regelungen seit Einführung im Einklang mit dem Glücksspielstaatsvertrag stünden und es keine verdeckten Absprachen gegeben habe.
DSWV weist Vorwürfe der Geheimabsprache zurück
Der DSWV kritisiert die Skandalisierung der Vereinbarung in einer Pressemitteilung noch entschiedener. Laut dem Verband handele es sich bei dem Verfahren nicht um eine Geheimvereinbarung, sondern um einen öffentlich bekannten gerichtlichen Vergleich. Dieser sei bereits 2024 vor dem Verwaltungsgericht Darmstadt geschlossen und in offiziellen Berichten dokumentiert worden.
Abgesehen davon, dass die Darstellung als Geheimabkommen “haltlos” sei, habe ein Sprecher des DSWV beton, dass die geltenden Regelungen zur Erhöhung des Einzahlungslimits mehrfach evaluiert worden seien, wodurch die Eignung bestätigt worden sei.
DSWV empört sich über Spielsucht-Statistik
Im Zusammenhang mit den Berichten rund um die mutmaßliche Geheimvereinbarung in Bezug auf die Schufa-G-Auskunft sei wiederholt die angebliche Zahl von 1,3 Millionen Spielsüchtigen in Deutschland verbreitet worden, wie der DSWV anmerkt.
Laut dem Verband handele es sich dabei um eine höchst umstrittene Statistik, die im Rahmen des Glücksspiel-Atlas 2023 erhoben worden sei, der nach Ansicht verschiedener Experten zahlreiche methodische Mängel aufweise.
Der unkritische Umgang mit dieser Zahl sei durch das Leibniz Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) bereits im Oktober 2024 als Unstatistik des Monats gerügt worden.
GGL möchte sich an Rechtsprechung orientieren
Die GGL habe erklärt, sie überprüfe “laufend die eingesetzten Verfahren”, zu denen auch die Schufa-G-Abfrage zähle. Je nach Ausgang einer solchen Prüfung sei es denkbar, dass die GGL neue Regeln zur Anwendung der Verfahren erlasse.
Dies sei nach Aussage der GGL insbesondere dann gegeben, wenn aktuelle Gerichtsentscheidungen dies nahelegen würden. Es scheint also, dass die GGL auf eine höchstrichterliche Entscheidung wartet, bevor sie die Sinnhaftigkeit der Schufa-G-Abfrage zur Risikobewertung von Spielern genauer hinterfragt.
Dass das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt im Dezember 2024 schon in einem Urteil die Untauglichkeit der Schufa-G-Abfrage in diesem Sachverhalt angenommen habe, scheint der im selben Bundesland beheimateten Behörde jedoch noch nicht Grund genug zu sein, die Vorgehensweise erneut zu untersuchen.