Maltesische Sportwetten-Anbieter scheitern mit Klage gegen deutsche Glücksspielsteuer vor Bundesverfassungsgericht

  • Bundesverfassungsgericht hält ausländische Glücksspielunternehmen in Deutschland für steuerpflichtig
  • Kein Verstoß gegen Berufsfreiheit oder Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU
  • Steuersystem soll Glücksspiel in Deutschland kontrollieren und nicht fördern
Ausschnitt einer Außenaufnahme des Bundesverfassungsgerichts

Sportwetten-Anbieter mit Sitz im EU-Ausland müssen in Deutschland Glücksspielsteuer zahlen (Symbolbild). © Rainer Lück/Wikipedia

Anbieter kritisieren angebliche Unfairness

Das Bundesverfassungsgericht hat am 8. April 2025 zwei Verfassungsbeschwerden (1 BvR 2253/23 und 1 BvR 115/24) von Online-Sportwettenanbietern mit Sitz in Malta abgelehnt, wie in der offiziellen Bekanntmachung zu dieser Entscheidung zu lesen ist.

Die Anbieter hatten sich gegen die Besteuerung der eingenommenen Wetteinsätze nach § 17 Abs. 2 des Rennwett- und Lotteriegesetzes gewehrt, das von 2012 bis 2021 eine Steuer in Höhe von 5 Prozent auf die Einsätze der Kunden vorsah. Dabei hätten die Firmen unter anderem mit einer angeblich unzulässigen Doppelbesteuerung argumentiert. Sie hätten darauf verwiesen, dass sie bereits in Malta Glücksspielabgaben entrichten würden und in der deutschen Steuer einen Verstoß gegen die europäische Dienstleistungsfreiheit sähen.

Während das erste Unternehmen in der Vergangenheit als Anbieterin von Online-Sportwetten aktiv gewesen sei, habe das andere eine sogenannte Wettbörse unterhalten, bei der Kunden untereinander Wetten platzierten. Die Plattform erhalte dabei lediglich eine geringe Provision und habe sich daher besonders durch die auf den gesamten Einsatz berechnete Steuer benachteiligt gefühlt.

Bundesverfassungsgericht lässt sich nicht überzeugen

Das Bundesverfassungsgericht habe beide Beschwerden als unzulässig zurückgewiesen. Die Anbieter hätten ihre verfassungsrechtlichen Bedenken nicht hinreichend begründet, laute die Argumentation des Gerichts.

Unter anderem sei die Kritik an der Doppelbesteuerung aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für haltlos erklärt worden. Dieser habe in einem Urteil von 2020 eine vergleichbare Situation der Doppelbesteuerung zwischen Malta und Italien nicht beanstandet.

Dass das Geschäftsmodell einer Wettbörse durch die Erhebung einer einsatzabhängigen Steuer in Deutschland nicht lohnend wäre, begründe keine Verletzung der Berufsfreiheit. Der Zweck der Umsatzsteuer sei unter anderem die Begrenzung des Glücksspiels und die Vermeidung von Spielsucht. Die Förderung alternativer Geschäftsmodelle durch Steuererleichterungen sei nicht das Ziel des Gesetzgebers.

Wichtige Entscheidung des EuGH wird erwartet

In diesen Stunden muss der EuGH darüber entscheiden, ob Glücksspielanbieter aus dem EU-Ausland vor 2021 überhaupt legal in Deutschland tätig waren. In diesem Zeitraum wurden keine bundesweit gültigen Lizenzen in Deutschland vergeben, sodass Verträge zwischen Glücksspielunternehmen und Spieler von diversen Gerichten als nichtig erklärt und die Anbieter zur Rückerstattung von Verlusten aufgefordert wurden.

Die im EU-Ausland lizenzierten und dort ansässigen Unternehmen argumentieren jedoch, dass sie aufgrund der Dienstleistungsfreiheit in der EU legal Glücksspiele in Deutschland hätten anbieten dürfen, da zum damaligen Zeitpunkt keine Möglichkeit bestanden habe, eine deutsche Lizenz zu beantragen.

Man darf gespannt sein, wie der EuGH in dieser Sache entscheidet und welche Implikationen daraus für die Vergangenheit und Zukunft folgen. Es scheint denkbar, dass die Anerkennung der Gültigkeit der Dienstleistungsfreiheit vor 2021 auch zu einer Neubewertung verfassungsrechtlicher Beschwerden führen könnte.

Steuer dürfte auch in Zukunft verpflichtend sein

Auch wenn sich der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auf die Vergangenheit bezieht, dürfte die Entscheidung auch für die Zukunft Bestand haben. Online-Sportwettenanbieter müssen inzwischen sogar eine Steuer in Höhe von 5,3 Prozent auf die Einsätze ihrer Kunden zahlen. Dies gilt jedoch nur für lizenzierte Anbieter. Nicht in Deutschland lizenzierte Anbieter dürfen nicht auf dem deutschen Markt aktiv sein und werden durch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) verfolgt – allerdings teilweise nicht in dem Maße, wie es sich die Branche und die Politik wünschen würden.

Statistiken belegen jedoch, dass ein Großteil des Online-Glücksspiels in Deutschland auf dem Schwarzmarkt stattfindet. Werden die Einsätze und nicht die Bruttospielerträge besteuert, müssen die Anbieter ihre Auszahlungsquoten reduzieren, was die Attraktivität legaler Angebote deutlich verringern würde. Spieler könnten somit in Versuchung geraten, auf den unregulierten Markt auszuweichen.

Ähnliche Beiträge