Kampf gegen Sportwetten auf den deutschen Amateurfußball: Bremen geht gegen Datenscouts vor
Seitdem eine Reportage im vergangenen August aufgezeigt hat, dass im Ausland Sportwetten auf den deutschen Amateurfußball angeboten werden, ist eine Diskussion rund um das Thema entfacht. Nachdem sich bereits verschiedene Instanzen und Senatoren eingeschaltet haben, scheint jetzt im Bundesland Bremen stärker gegen Datenscouts vorgegangen zu werden, die die Daten für die Sportwetten erheben.
Datenscouts dürfen von Sportanlagen verwiesen werden
Das Land Bremen sagt Datenscouts den Kampf an. Am 1. März soll eine neue Sportstättenordnung in Kraft treten. Diese soll es Platzwarten ermöglichen, Datenscouts aus dem Stadion oder von der Sportanlage zu verweisen.
Der entsprechende Entwurf für die neue Sportstättenordnung sei von Innen- und Sportsenator Ulrich Mäurer, 73, formuliert worden, der bereits im November 2024 ein Verbot von Sportwetten auf den Amateursport forderte. Die Bürgschaft müsse der neuen Ordnung in den kommenden Wochen noch zustimmen, ehe sie zum 1. März in Kraft treten soll.
Sammeln von Spielinformationen verstößt gegen Glücksspielstaatsvertrag
Im August 2024 sorgte eine Reportage für Aufruhr im deutschen Amateurfußball: Sie deckte auf, dass im Ausland Sportwetten auf deutsche Amateurspiele angeboten werden. Die Daten für die Wetten würden von sogenannten Datenscouts erhoben, die in den Stadien sitzen und das Spielgeschehen in Echtzeit erfassen und an die Wettanbieter weitergeben würden.
Sportwetten auf den Amateurfußball sind in Deutschland verboten. Da die Spieler oftmals nur wenig oder gar keine Entlohnung enthalten, bestehe ein großes Risiko für Spielmanipulationen. Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) veröffentlichte im Zusammenhang mit der Diskussion bereits FAQs zu Wetten auf Amateurligaspiele mit wichtigen Hintergrundinformationen.
Bisher hätten Bremer Vereine aus dem Amateurfußball versucht, die Datenscouts mithilfe von Aushängen abzuschrecken. Der Bremer Fußball-Verband habe dafür Vorlagen erstellt und den Vereinen zur Verfügung gestellt. Es scheint, als hätten die Aushänge bisher keine Wirkung gezeigt, sodass jetzt eine Änderung der Sportstättenordnung notwendig sei.
Auf der Website des Bremer Fußball-Verbandes heißt es dazu:
Das Wettverbot auf Jugend- und Amateurspiele gem. § 21 Nr. 1a des Glücksspielstaatsvertrags umfasst nach Meinung von Juristen auch das Sammeln und Verbreiten von Spielinformationen, die für Wettzwecke genutzt werden könnten.– , Bremer Fußball-Verband
Demnach würden Datenscouts gegen den Glücksspielstaatsvertrag verstoßen und sollen in Bremen zukünftig von den Sportanlagen verwiesen werden. In der Vergangenheit soll es bereits zu Diskussionen mit Datenscouts gekommen sein, die dem Stadion verwiesen werden sollten. Die neue Sportstättenverordnung könnte nun für klare Verhältnisse sorgen.
Weitere Änderungen der Sportstättenordnung
Die neue Sportwettenverordnung soll nicht nur Änderungen in Bezug auf Datenscouts enthalten. Es heißt, sie werde auch klarere Regeln gegen Gewalt auf dem Feld und abseits des Platzes enthalten.
So soll das Sportamt befähigt werden, Vereinen, Mannschaften und Einzelpersonen zu verbieten, öffentliche Sportstätten zu besuchen beziehungsweise zu nutzen. Besteht die Annahme, dass von ihnen Gewalt, Rassismus oder weitere Formen von Diskriminierung ausgehen könnten, dann sollten sie durch das Sportamt von der Anlage ausgeschlossen werden dürfen. Dies gelte auch für Zuschauer, gegen die ein Anfangsverdacht bestehe.
Es scheint, als hätten die Enthüllungen aus der Reportage zu einem Umdenken im Bremer Fußball geführt. Die kommenden Monate werden zeigen, wie sich die neue Sportstättenverordnung auf den Sport auswirken wird, sollte sie bis Anfang März bestätigt werden.
Rauswurf von Datenscouts auch in anderen Bundesländern denkbar?
Die Änderung der Sportstättenverordnung wird zunächst nur im Bundesland Bremen gelten. In Bremen soll es in der Vergangenheit bereits mehrere Verdachtsfälle von Spielmanipulationen aufgrund von illegalen Sportwetten gegeben haben. Demnach scheint es wenig verwunderlich, dass dieses Bundesland als Erstes tätig wird.
Es scheint möglich, dass in den kommenden Monaten die Fußball-Verbände weiterer Bundesländer nachziehen und ähnliche Änderungen an ihren Verordnungen vornehmen könnten. Bis dahin gilt ohnehin das Hausrecht der Vereine: Entdecken sie einen Datenscout, könnten sie diesen durch den Gebrauch ihres Hausrechtes aus dem Stadion verweisen. In der Praxis scheint sich dies jedoch als schwierig zu erweisen.
In den kommenden Monaten wird sich zeigen, welche Auswirkungen die Änderung der Sportstättenverordnung in Bremen haben wird und ob weitere Bundesländer ebenfalls handeln werden.
Das News-Team von OnlineCasinosDeutschland.com wird auch in Zukunft einen Blick auf dieses wichtige Thema haben und weiterhin darüber berichten.