Suchtforscher Tobias Hayer kritisiert LUGAS-Limit und fordert neues Glücksspiel-Einzahlungslimit von maximal 300 Euro pro Monat

  • Suchtforscher Tobias Hayer hält Einzahlungslimit von 1.000 Euro monatlich für Online-Glücksspiele für zu hoch
  • Hayer fordert generelle Reduktion des Limits für Normalspieler auf 300 Euro pro Monat
  • Möglichkeit der Erhöhung des Limits über Schufa-G-Auskunft sei zu einfach möglich
Mehrere Euro-Geldscheine aufgefächert

Der Suchtforscher Tobias Hayer fordert eine Herabsetzung des Glücksspiel-Einzahlungslimits auf 300 Euro monatlich (Symbolbild). © Pixabay/pexels.com

Herabsetzung des Limits könnte Suchtprobleme verringern

Suchtforscher Tobias Hayer der Universität Bremen halte das derzeitige Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat für Online-Glücksspiele für deutlich zu hoch, wie aus einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hervorgeht.

Gegenüber der Deutschen Presse-Agentur habe sich Hayer für eine Herabsetzung des Limits auf maximal 300 Euro monatlich ausgesprochen. Seiner Meinung nach stelle dies einen Betrag dar, der sich aus suchtpräventiver Sicht als geeigneter erweise. Studien, die von Hayer nicht weiter benannt wurden, hätten gezeigt, dass schon Ausgaben von ein bis drei Prozent des Einkommens problematisch sein könnten.

Hayer kritisiert auch Schufa-G-Abfrage

Die Kritik Hayers am LUGAS-Limit richte sich jedoch nicht nur gegen das festgelegte Grundlimit, sondern auch gegen die Möglichkeit, dieses auf bis zu 10.000 oder sogar 30.000 Euro zu erhöhen. Die dafür erforderliche Schufa-G-Auskunft war in den letzten Wochen bereits scharf kritisiert worden.

Hayer scheint ebenfalls zu den klaren Gegnern der Schufa-G-Auskunft zu gehören. Er erklärte, die Auskunft liefere lediglich Informationen zu etwaigen Zahlungsausfällen in der Vergangenheit, gebe aber keinen aktuellen Überblick über Einkommen oder Vermögen.

Aus seiner Sicht wären konkrete Nachweise wie Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide notwendig, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Spielers realistisch einschätzen zu können. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt habe im Dezember 2024 bereits bestätigt, dass die Schufa-G-Auskunft hierfür nicht geeignet sei.

Branche verteidigt sich nach Kritik

Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) scheint jedoch die Schufa-G-Auskunft weiterhin akzeptieren zu wollen. Sie halte die derzeitige Regelung für ausreichend und betont, dass die Schufa-G-Auskunft ein geeignetes Instrument sei.

Auch der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) verteidigt die Praxis und verweist darauf, dass es sich um einen öffentlich bekannten Vergleich aus dem Jahr 2024 handle – entgegen der Darstellung einiger Medien, die von einer “Geheimabsprache” zwischen Bundesländern und Glücksspielanbietern berichtet hatten.

Hayer will Pauschalargument entkräften

Eine häufige Argumentation der lizenzierten deutschen Glücksspielanbieter lautet, dass ein zu restriktiver Markt Spieler direkt in die Arme illegaler Anbieter treiben könnte. Hayer habe dieses Argument zwar grundsätzlich anerkannt, dabei aber angemerkt, dass dies keine Ausrede dafür sein dürfte, “legales Glücksspiel immer attraktiver und damit suchtpotenter” zu machen.

In der TV-Sendung NDR Sportclub hatte Hayer bereits im Oktober 2024 provokativ die Moderatorin gefragt: “Haben Sie ein Hobby, das 1.000 Euro im Monat kostet?”. Ob eine Reduktion auf 300 Euro pro Monat indirekt die Abwanderung auf den Schwarzmarkt verstärken könnte, scheint der Suchtforscher als Argument nicht gelten lassen zu wollen.

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