Schufa-G-Auskunft zur Erhöhung von Glücksspiel-Einsatzlimits auf dem Prüfstand: Baldige Entscheidung der GGL erwartet
- Die Schufa-G-Auskunft zur Erhöhung von Einzahlungslimits im Glücksspiel steht in der Kritik
- Laut Staatsminister Joachim Herrmann (CSU) werde das umstrittene Verfahren derzeit von der GGL überprüft
- Eine Konkretisierung im Glücksspielstaatsvertrag könnte sinnvoll sein, um rechtliche Klarheit zu schaffen

Die Schufa-G-Auskunft zur Erhöhung von Einsatzlimits im Glücksspiel gilt als umstritten (Symbolbild). © Pixabay/pexels.com
Limit-Erhöhung durch Schufa-Auskunft wird kritisiert
Anfang März 2025 wurde von verschiedenen Medien über eine vermeintliche “Geheimabsprache” zwischen den Landesinnenministern der Bundesländer und Anbietern von Online-Glücksspielen berichtet. Kritiker sehen in der Absprache das Ziel, Einsatzlimits von Spielern ohne geeignete Prüfung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erhöhen.
Inzwischen haben sowohl die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL), der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) als auch das Glücksspielunternehmen Tipico diese Darstellung kritisiert und abgelehnt. Die Einigung der Parteien als Geheimabsprache zu betiteln, sei nach Ansicht der beteiligten Parteien nicht zutreffend.
Es habe sich um einen öffentlichen Vergleich aus dem Jahr 2022 gehandelt, in dessen Rahmen die sogenannte Schufa-G-Auskunft als geeignet eingestuft worden sei, um das geltende Einzahlungslimit von 1.000 Euro pro Monat im Online-Glücksspiel zu erhöhen. Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt habe jedoch im Dezember 2024 der Schufa-G-Auskunft ihre Eignung abgesprochen, was eine Diskussion entfacht hat.
Bayerischer Staatsminister rechnet mit baldiger Entscheidung
Inzwischen scheint die Erhöhung der Einsatzlimits die Parlamente zu beschäftigen. Der bayerische Grünen-Politiker Tim Pargent habe die Landesregierung gefragt, ob die Schufa-G-Auskunft als Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit geeignet sei oder ob damit der gesetzlich im Glücksspielstaatsvertrag verankerte Spielerschutz unterlaufen werde.
Staatsminister Joachim Herrmann (CSU) habe darauf geantwortet, dass man in Bayern bisher davon ausgegangen sei, dass die Schufa-G-Auskunft hierfür ein geeigneter Indikator sei. Allerdings habe die jüngste Rechtsprechung in Sachsen-Anhalt zu dieser Thematik die GGL dazu veranlasst, sich intensiv mit der Eignung des Verfahrens auseinanderzusetzen.
Herrmann rechne damit, dass über die Zulassung von Verfahren zur Bestimmung der finanziellen Leistungsfähigkeit bald entschieden werde. Aus den aktuellen FAQ der GGL zu dieser Thematik scheint jedoch nicht eindeutig hervorzugehen, dass derzeit eine außerordentliche Prüfung der Schufa-G-Auskunft erfolge.
Suchtforscher kritisiert hohes Einzahlungslimit
Tobias Hayer, Suchtforscher an der Universität Bremen, hat sich kürzlich für eine deutliche Senkung des monatlichen Einzahlungslimits beim Online-Glücksspiel ausgesprochen. Er habe ein Limit von maximal 300 Euro pro Monat (statt bisher 1.000 Euro) vorgeschlagen.
Laut einer nicht von Hayer konkret genannten Studie seien bereits Einsätze in Höhe von ein bis drei Prozent des monatlichen Einkommens als problematisch einzustufen. Er habe daher angeregt, Gehaltsabrechnungen oder Steuerbescheide als Basis für eine mögliche Erhöhung des Limits zu nutzen. Die Schufa-G-Auskunft halte er für ungeeignet.
Ist der Glücksspielstaatsvertrag zu unkonkret?
Joachim Herrmann habe in seiner Antwort an Tim Pargent darauf verwiesen, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht konkret aufzeige, wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Spielern zu beurteilen sei. Viele Ausgestaltungen hinsichtlich des Spielerschutzes hätten sich erst durch laufende Rechtsprechungen und Einschätzungen der Behörde ergeben.
Für das Jahr 2026 ist eine Evaluierung des Glücksspielstaatsvertrages vorgesehen. Es erscheint denkbar, dass im Rahmen dieser Evaluierung auch Ungenauigkeiten und wenig konkrete Passagen, die in der Praxis eine hohe Relevanz haben, auf den Prüfstand kommen.
Man darf gespannt sein, ob der Glücksspielstaatsvertrag vor der Verlängerung im Jahr 2028 nochmals inhaltlich angepasst wird. Einzelne Bundesländer hätten bereits Interesse daran bekundet, den Glücksspielstaatsvertrag notfalls allein weiterentwickeln zu wollen.