Glücksspielbranche kontert Grünen-Politiker: Kampf gegen illegales Glücksspiel darf legalen Markt nicht bedrohen

Georg Stecker, Vorstandssprecher des Verbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), hat ein Positionspapier der Partei Bündnis 90/Die Grünen kritisiert, dessen Forderungen seiner Auffassung nach den legalen Glücksspielmarkt schwächen würden. Besonders das geforderte Verbot von Spielautomaten in der Gastronomie halte er für eine Fehleinschätzung.

Offizielles Pressebild von Linda Heitmann

Grünen-Politikerin Linda Heitmann hat ein Positionspapier zur Zukunft des Glücksspielstaatsvertrages unterzeichnet. © Linda Heitmann

Grüne fordern mehr Verbote im Glücksspiel

Am heutigen Tage beginnt eine dreitägige Innenministerkonferenz. Im Vorfeld haben verschiedene Grünen-Politiker, darunter Linda Heitmann, Berichterstatterin für Drogen- und Suchtpolitik im Bundestag, ein Positionspapier zur Glücksspielregulierung in Deutschland unterzeichnet und veröffentlicht.

Darin wird unter anderem gefordert, sogenannte Fun Games, die im Endeffekt illegale Spielautomaten seien, schärfer zu verfolgen. Zudem sei ein vollständiges Verbot von Glücksspielgeräten in der Gastronomie ein wichtiges Ziel der Grünen.

Im Positionspapier werden noch weitere Anpassungen des Glücksspielstaatsvertrages vorgeschlagen, die nach Auffassung der Grünen-Politiker sinnvoll seien:

  • Strengere Richtlinien für Glücksspielwerbung, insbesondere für Sportwetten-Anbieter
  • Keine Ausnahmen des 1.000-Euro-Limits für High Roller
  • Ausbau des OASIS-Systems und Förderung von Fremdsperren (z.B. durch Angehörige)
  • Einstufung von Lootboxen in Videospielen als Glücksspiel
  • Abstandsregelungen und Zugangsvoraussetzungen zu Spielhallen verschärfen und vereinheitlichen
  • Stärkung der Kommunen und Behörden zur Überwachung des Schwarzmarktes

Lob und Kritik an politischen Forderungen der Grünen

Georg Stecker habe in einer Pressemitteilung des DAW klargestellt, dass er nicht alle Ideen im Positionspapier grundsätzlich kritisiere, sondern teilweise mit den Grünen-Politikern übereinstimme:

Wir begrüßen, dass Politikerinnen und Politiker der Grünen aus Bund und Ländern dem illegalen Glücksspiel den Kampf ansagen. Richtigerweise wird erkannt, dass der Vollzug gegen illegale Angebote verbessert werden muss. […] Die legale Gastronomie-Aufstellung wird, ebenso die legalen Spielhallen, [jedoch] dringend gebraucht, um den Kanalisierungsauftrag aus dem Glücksspielstaatsvertrag erfüllen zu können. Georg Stecker, Vorstandssprecher des Verbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), Quelle: Presseportal.de

Allerdings habe Stecker eindringlich vor der Verbannung von Spielautomaten aus der Gastronomie gewarnt. Er fürchte, dass dies dem Schwarzmarkt zuträglich wäre und habe auf Ergebnisse des Arbeitskreis gegen Spielsucht e.V. verwiesen. Dieser habe festgestellt, dass schon die vor einigen Jahren erfolgte Beschränkung auf maximal zwei Spielautomaten in gastronomischen Einrichtungen erhebliche Anteile der Spielerschaft in den Schwarzmarkt gedrängt habe.

Darüber hinaus habe Stecker darauf verwiesen, dass dem Glücksspielstaatsvertrag eine Lenkungs- und keine Verbotsfunktion zukommen solle. Konkret habe sich der Branchenvertreter über die von den Grünen geforderten Mindestabstände echauffiert, die seiner Meinung nach kein qualitativer Maßstab für seriöses Glücksspiel seien.

Evaluation alle fünf Jahre zu wenig?

Darüber hinaus merken die Grünen in ihrem Positionspapier an, dass die in § 32 GlüStV geregelte Evaluation im 5-Jahres-Rhythmus nicht dem Marktgeschehen entspreche und in kürzeren Intervallen erfolgen solle.

Auch die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder habe bereits erkannt, dass erhöhter Forschungsbedarf bestehe und habe daher entsprechende Mittel freigegeben, um die Glücksspielforschung zu subventionieren.

Auch Hessens Ministerpräsident Boris Rhein habe auf einer im Mai stattgefundenen Veranstaltung betont, man wolle den Glücksspielstaatsvertrag im Einklang mit der Branche weiterentwickeln. Dafür sei eine enge Zusammenarbeit der verschiedenen Interessensgruppen vonnöten.

Glücksspielstaatsvertrag läuft noch bis 2028

In der jetzigen Form ist der Glücksspielstaatsvertrag bis 2028 gültig und wurde von allen Bundesländern unterzeichnet. Selbst wenn bei der für 2026 erstmals anberaumten Evaluation ein Potential zur Nachbesserung der gesetzlichen Grundlagen aufgedeckt wird, ist unklar, ob und wie schnell etwaige Änderungen wirksam werden würden.

In der Glücksspielbranche werden derzeit einige Dinge rechtlich neu bewertet. So muss beispielsweise der Bundesgerichtshof entscheiden, ob Sportwetten-Anbieter vor Verabschiedungs des Glückssielstaatsvertrages illegal tätig waren und die Verträge mit den Spielern somit als nichtig anzusehen wären. Das Verfahren könnte sogar noch vor dem Europäischen Gerichtshof landen.

Zudem steht zur Debatte, ob illegales Glücksspiel auch in Zukunft juristisch als Straftat eingestuft wird. Es gibt Argumente aus beiden Lagern, sodass weitere politische Meldungen rund um dieses Thema wahrscheinlich nicht ausbleiben werden.

Diese Punkte zeigen, dass sehr viel über das Glücksspiel in Deutschland diskutiert wird. Bis daraus aber konkrete Änderungen an bestehenden Gesetzen herbeigeführt werden, könnte noch eine längere Zeit vergehen.

Ähnliche Beiträge