Gewinne aus illegalem Glücksspiel: Dürfen diese vom deutschen Staat beschlagnahmt werden?
Rund 50 % des Online-Glücksspiels in Deutschland findet laut einer Studie der Universität Leipzig auf nicht-lizenzierten Casino-Websites statt. Bei Razzien werden zudem immer wieder Hinterzimmer-Casinos aufgedeckt. Machen sich dabei auch die Spieler strafbar und dürfen Gewinne beschlagnahmt werden? Spieler sollten sich gut informieren, um ernste Konsequenzen zu vermeiden.
Unwissenheit schützt (nicht) vor Strafe?
Nach § 284 StGB ist nicht nur die Veranstaltung, sondern auch die Teilnahme an illegalen Glücksspielen in Deutschland strafbar. Justizminister Marco Buschmann (FDP) hatte daher vor rund einem Jahr angeregt, den entsprechenden Paragraphen zu streichen, um Spieler besser zu schützen, die sich der Unrechtmäßigkeit eines Angebotes nicht bewusst seien.
Tatsächlich sei die Rechtsprechung der Staatsanwaltschaft aber ohnehin so ausgelegt, dass nur bei vorsätzlichen Handeln eine Strafbarkeit für den Spieler bestehe, wie deutsche Rechtsanwälte, welche die Interessen von Glücksspielern vertreten, übereinstimmend erklären.
Im Internet gibt es zahlreiche Online Casino-Websites, die mit ihrer Legalität werben, jedoch in Wahrheit nicht zu den in Deutschland lizenzierten Glücksspiel-Anbietern zählen. Hier scheinen Spieler eher mit ihrem Unwissen argumentieren zu können, als wenn sie an Glücksspielen in Hinterzimmern teilnehmen, in denen teilweise auch Drogen verkauft werden.
EuGH muss bald eine Grundsatzentscheidung treffen
In Deutschland soll es mafiös anmutende Clan-Strukturen im Bereich des illegalen Glücksspiels geben, die sich der Unrechtmäßigkeit ihres Handelns bewusst sein dürften. Es gibt jedoch auch ausländische Glücksspiel-Anbieter, die das deutsche Rechtssystem für nicht mit EU-Vorschriften vereinbar halten. Sie berufen sich auf die sogenannte Dienstleistungsfreiheit innerhalb der EU.
Derzeit liegt dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ein Fall vor, bei dem ein Sportwetten-Anbieter, der jahrelang nur mit maltesischer Lizenz aktiv gewesen sei, auf die Rechtmäßigkeit seines Angebotes in Deutschland beharrt.
Sollte das Urteil zugunsten des Sportwetten-Anbieters ausfallen, könnte dies die Betrachtung der Illegalität von Glücksspielen innerhalb der EU verändern. In Österreich zahlen einige ausländische Anbieter mit EU-Lizenzen sogar pflichtbewusst Steuern, da sie davon auszugehen scheinen, juristisch abgesichert zu sein.
Behörden haben Drahtzieher im Visier
Neben dem § 284 StGB geht auch aus dem Glücksspielstaatsvertrag eine Handhabe gegen illegales Glücksspiel hervor. Zum betreffenden § 28a GlüStV 2021 kommentiert die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) wie folgt:
Das Veranstalten, Vermitteln und Bewerben unerlaubten Glücksspiels stellt […] einen Ordnungswidrigkeitstatbestand (§ 28a GlüStV 2021) dar. Die Ordnungswidrigkeiten können […] mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 Euro geahndet werden. – Kommentar zum § 28a GlüStV 2021, Quelle: GGL
Dies ändere nach Auffassung von Rechtsexperten jedoch nichts daran, dass sich grundsätzlich auch Spieler strafbar machen könnten. Wer seinen mangelnden Vorsatz nicht nachweisen könne, riskiere die sogenannte Einziehung von Taterträgen §§ 73 ff. StGB.
Spieler sollten vor der Teilnahme an Glücksspielen also genau prüfen, ob es sich um ein in Deutschland legales Angebot handelt. Im Zweifel kann auch vorab die GGL um Auskunft gebeten werden. Inzwischen steht zur Informationsbeschaffung auch eine aktualisierte Version der Whitelist mit allen in Deutschland lizenzierten Anbietern zur Verfügung.